shutterstock 1819646375 02 - Advofleet Rechtsanwalt24

Schimmel als Kündigungsgrund

Zuletzt aktualisiert am 15. August 2017

Picture of Marek Schauer
Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Beim Amtsgericht Hamburg wurde letztes Jahr folgender Fall verhandelt: Mieter bezogen eine Wohnung im Souterrain. In dieser zeigten sich nach Einzug schnell Schimmelflecken. Statt einer Mietminderung bei Feuchtigkeit kam für die Mieter der Schimmel als Kündigungsgrund (fristlos) und somit nur der Auszug in Betracht. Daher wollten Mieter überzahlte Miete und die Kaution zurück.

Durften sie fristlos kündigen? Kommt Schimmel als Kündigungsgrund – fristlos – in Betracht?

Nein. Jedenfalls nicht in diesem Fall. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Urteil vom 26.07.2016 – 715 C 109/16) wies die Klage auf Rückzahlung von Miete und Kaution ab. Natürlich stellte der Schimmel einen Mangel dar. Daher wäre eine Mietminderung wie eine Mangelbeseitigung wohl berechtigt gewesen. Auch kann Schimmel als Kündigungsgrund – sogar fristlos! – fungieren. Aber nicht in diesem Fall. Denn der Vermieter hatte angezeigt, den Schimmel zu prüfen und zu beseitigen. Die Mieter hätten mindestens eine kurze Frist zur Beseitigung vor der Kündigung setzen müssen. Das taten sie nicht. Daher durfte der Vermieter die Mieten mit der Kaution bis zur Neuvermietung verrechnen.

shutterstock 1855273627 02 - Advofleet Rechtsanwalt24

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

shutterstock 1819646375 02 1 - Advofleet Rechtsanwalt24
Bitte beachten Sie, dass die Beiträge, Urteile, Hinweise, Informationen und Tipps auf dieser Webseite keine Rechtsberatung darstellen. Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es kann jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall einzigartig ist und es oft auf spezifische Details ankommt. Diese Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Zudem wird keine Gewähr dafür übernommen, dass den hier dargestellten Urteilen und Ansichten im Streitfall gefolgt wird.