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Nachprüfung in der Berufsunfähigkeit, mögliche Folgen und Urteile

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Wer berufsunfähig wird und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, erhält zur finanziellen Absicherung eine Berufsunfähigkeitsrente.
  • Verbessert sich der Gesundheitszustand oder nimmt der Versicherte eine neue Tätigkeit auf, wird der Anspruch regelmäßig überprüft.
  • Die Häufigkeit der Überprüfungen richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
  • Eine psychisch bedingte Berufsunfähigkeit wird in der Regel häufiger überprüft als eine körperlich bedingte.
  • Im Nachprüfungsverfahren muss der Versicherer nachweisen, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht; Formfehler können zur Unwirksamkeit der Entscheidung führen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die man abschließen kann. Sie greift, sobald man seine eigene körperliche oder geistige Leistung nicht mehr wirtschaftlich verwerten kann. In diesen Fällen leistet die Versicherung Ersatz und lässt den Versicherten mit monetärer Sicherheit weiterleben.

Doch der Weg in die Berufsunfähigkeitsrente ist nicht leicht. In jedem Fall muss diese meist gegen den Versicherer erkämpft werden. Und bei einer Nachprüfung droht der Entzug der Berufsunfähigkeit. Wir klären auf, worum es sich handelt und was zu tun ist.

Die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit

Zweck der Nachprüfung ist es, festzustellen, ob neue Tatsachen eingetreten sind, die die bereits gewährte Berufsunfähigkeitsrente wieder entfallen lassen. Wann der Versicherer eine solche Nachprüfung vornehmen kann, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Viele Vereinbarungen sehen mindestens eine jährliche Nachprüfung vor. Ob diese dann vom Versicherer auch durchgeführt wird, ist einzelfallabhängig. Die Überprüfung hängt oft vom Wesen der konkreten Berufsunfähigkeit ab: psychologisch indizierte Berufsunfähigkeit wird häufiger überprüft als körperliche, vor allem irreversible Berufsunfähigkeit. Ein Feuerwehrmann, der beide Beine verloren hat, wird in seinem Beruf nie wieder arbeiten können, eine Prüfung ist daher nicht im gleichem Maße nötig.

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Das Verfahren

Wenn eine Nachprüfung ansteht, verlangt der Versicherer Informationen vom Versicherten und fordert medizinische Gutachten an. Die Nachprüfungsentscheidung basiert auf zwei Umständen:

1. Der Versicherer ist der Auffassung, dass der Gesundheitszustand des Versicherten sich gebessert hat. Und zwar so stark, dass die Berufsunfähigkeit weggefallen ist. Doch diese Einschätzung ist sehr fragwürdig. Denn die Besserung der Gesundheit ist meist darauf zurückzuführen, dass der Versicherte seinen Beruf gerade nicht mehr ausübt. Falls er in den Beruf zurückkehren würde, ist von einer rapiden Verschlechterung der Gesundheitssituation auszugehen.

2. Der Versicherte hat sich neue berufliche Fähigkeiten angeeignet bzw. übt einen neuen Beruf aus. Hier ist entscheidend, ob der neue Beruf dieselbe gesellschaftliche und wirtschaftliche Wertschätzung hat. Ein früherer selbstständiger Handwerksmeister, der aufgrund seiner Berufsunfähigkeit nunmehr angestellter Verkäufer in einem Baumarkt ist, darf in der Regel beide Einkommen (Lohn und Berufsunfähigkeitsrente) behalten. Dies zumeist auch ungekürzt.

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Beweislast bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit

Beim ersten Antrag auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente muss der Versicherte beweisen, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Beim Nachprüfungsverfahren verschiebt sich diese Beweislast zugunsten des Versicherten. Nun muss der Versicherer nachweisen, dass die Voraussetzungen weggefallen sind.

Form der Nachprüfung

Im Rahmen der Nachprüfung muss der Versicherer verschiedene Formalia einhalten. Verstöße hiergegen führen zur Unwirksamkeit der Nachprüfungsentscheidung.

Steht bei Ihnen eine Nachprüfung an? Oder wollen Sie einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente stellen? Melden Sie sich gerne bei uns und wir helfen Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung innerhalb von 24 Stunden weiter. Unser Formular finden Sie hier.

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