Nachprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Nachprüfung in der Berufsunfähigkeits-versicherung
Inhaltsverzeichnis
Nachprüfung
Zweck der Nachprüfung ist es, festzustellen, ob neue Tatsachen eingetreten sind, die die bereits gewährte Berufsunfähigkeitsrente wieder entfallen lassen. Wann der Versicherer eine solche Nachprüfung vornehmen kann, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Viele Vereinbarungen sehen mindestens eine jährliche Nachprüfung vor. Ob diese dann vom Versicherer auch durchgführt wird, ist einzelfallabhängig. Vor allem hängt es vom Wesen der konkreten Berufsunfähigkeit ab. Psychologisch indizierte Unfähigkeiten werden häufiger überprüft als körperliche, vor allem irreversible. Ein Feuerwehrmann, der beide Beine verloren hat, wird in seinem Beruf nie wieder arbeiten können.
Verfahren
Wenn eine Nachprüfung ansteht, verlangt der Versicherer Informationen vom Versicherten und fordert medizinische Gutachten an. Die Nachprüfungsentscheidung basiert auf zwei Umständen:
1. Der Versicherer ist der Auffassung, dass der Gesundheitszustand des Versicherten sich gebessert hat. Und zwar so stark, dass die Berufsunfähigkeit weggefallen ist. Doch diese Einschätzung ist sehr fragwürdig. Denn die Besserung ist meist darauf zurückzuführen, dass der Versicherte seinen Beruf gerade nicht mehr ausübt. Falls er in den Beruf zurückkehren würde, ist von einer rapiden Verschlechterung der Gesundheitssituation auszugehen.
2. Der Versicherte hat sich neue berufliche Fähigkeiten angeeignet bzw. übt einen neuen Beruf aus. Hier ist entscheidend, ob der neue Beruf dieselbe gesellschaftliche und wirtschaftliche Wertschätzung hat. Ein früherer selbstständiger Handwerksmeister, der aufgrund seiner Berufsunfähigkeit nunmehr angestellter Verkäufer in einem Baumarkt ist, darf in der Regel beide Einkommen (Lohn und Berufsunfähigkeitsrente) behalten. Dies zumeist auch ungekürzt.
Sie benötigen rechtliche Unterstützung?
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.
Beweislast
Beim ersten Antrag auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente muss der Versicherte beweisen, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Beim Nachprüfungsverfahren verschiebt sich diese Beweislast zugunsten des Versicherten. Nun muss der Versicherer nachweisen, dass die Voraussetzungen weggefallen sind.
Form
Im Rahmen der Nachprüfung muss der Versicherer verschiedene Formalia einhalten. Verstöße hiergegen führen zur Unwirksamkeit der Nachprüfungsentscheidung.
Steht bei Ihnen eine Nachprüfung an? Oder wollen Sie einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente stellen? Melden Sie sich gerne bei uns und wir helfen Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung innerhalb von 24 Stunden weiter. Unser Formular finden Sie hier.
Mehr als 20.000 Menschen vertrauen uns
Wir konnten bisher bundesweit mehr als 20.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unser Service ist "hervorragend"
Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet - das Ergebnis macht uns stolz.