Modernisierung – Traum oder Alptraum?
Inhaltsverzeichnis
In Ihrer Post ist ein Brief der Hausverwaltung. Eine Modernisierung steht an: Das gesamte Haus soll erneuert werden. Das darf nicht wahr sein, was können Sie tun? Erst einmal: keine Panik – hier eine kurze Übersicht über Ihre Rechte:
Vor dem Baubeginn
Da der Vermieter eine Modernisierung grundsätzlich 3 Monate vorher ankündigen muss, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob Sie die Bauarbeiten überhaupt ertragen müssen.
Denn wenn die Bauarbeiten noch nicht angefangen haben, können Sie unter Umständen den Baubeginn noch verhindern. Bei einer schwer erkrankten Frau beispielsweise hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine komplette Modernisierung ihrer Wohnung nicht erlaubt ist (LG Berlin, Urteil vom 13.01.2015 – 63 S 133/14).
Falls sich die Bauarbeiten nicht verhindern lassen, können Sie zumindest in ein Hotel umziehen und sich die Kosten dafür zurückholen. Denn wenn es im Haus überall laut und schmutzig ist, wird das Wohnen zur Qual.
Achtung Vermietertrick: Oft versuchen Vermieter, Sie in Ihren Rechten zu beschneiden und kündigen die Modernisierung entweder gar nicht oder viel zu kurzfristig an. Wenn Ihnen das passiert, sollte eventuell ein Baustopp verfügt werden! Hier müssen Sie in der Regel schnell handeln.
Wichtig: Es laufen Fristen bei der Ankündigung zur Angabe von Härtefällen. Insbesondere wegen der anstehenden Mieterhöhung. Die sollten Sie beachten!
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Mietminderung
Sie haben während der Maßnahmen das Recht, die Miete zu mindern. Für die Höhe der Minderung kommt es aber darauf an, welche Art von Modernisierung gemacht wird. Je größer Ihre Einschränkung ist, desto mehr kann die Miete gemindert werden. Dennoch sollten Sie sich bei der Mietminderung von einer fachkundigen Person beraten lassen, um kein Risiko einzugehen. Denn einerseits neigt man als Mieter immer zu überschießenden Mietminderungen und andererseits gibt es z.B. energetische Modernisierungen, die eine Mietminderung einschränken.
Mieterhöhung nach Modernisierung zulässig?
Die Miete kann nach den Bauarbeiten erhöht werden. Allerdings dürfen die Kosten nicht grenzenlos auf die Mietparteien umgelegt werden. Wenn durch die Modernisierung Kosten gespart werden, die sonst durch eine Instandhaltung entstanden wären, darf es keine Mieterhöhung geben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 17.12.2014 -VIII ZR 88/13).
Werden nach den Bauarbeiten andere Kosten fällig, weil die Fenster nun größer sind und nun die Gardinen nicht mehr passen oder weil die Wohnung komplett geputzt werden muss, können Sie sich dies auch erstatten lassen.
Ist ein finanzieller Härtefall rechtzeitig bekannt gegeben worden, kann die Erhöhung beschränkt werden.
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