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Modernisierung – Traum oder Alptraum?

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Soll in Ihrem Wohnhaus eine Modernisierung vorgenommen werden und fragen Sie sich, was Sie nun dagegen unternehmen können? In diesem Beitrag klären wir über gängige Vermietertricks und Ihre Rechte auf.

Wann liegt eine Modernisierung vor und wann eine Reparatur?

Eine Modernisierungsmaßnahme liegt meist dann vor, wenn sie zu einer Verbesserung des Wohnungswertes führt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Haus gedämmt wird und so nachhaltig Energie gespart wird oder die Sanitäranlagen erneuert werden. Eine Reparatur darf der Vermieter jedoch nicht auf den Mietpreis umschlagen. Die Instandhaltung der Wohnung fällt unter die vertragliche Pflicht des Vermieters. 

Wenn die Modernisierungsarbeiten abgeschlossen sind, ist der Vermieter grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu erhöhen. Allerdings gelten auch dafür bestimmte Regelungen – der Vermieter darf keinen beliebigen Preis verlangen.

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Mieterhöhung wegen Modernisierung zulässig?

8 Prozent der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Allerdings darf die Miete innerhalb von 6 Jahren aufgrund von Modernisierungen höchstens auf 3 Euro pro Quadratmeter steigen, wenn die Miete über 7 Euro pro Quadratmeter liegt. Allerdings kann die Mieterhöhung ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn die neue Miete inklusive der Betriebskosten für den Mieter nicht tragbar wäre. Wichtig: Es laufen Fristen bei der Ankündigung zur Angabe von Härtefällen – insbesondere wegen der anstehenden Mieterhöhung. 

Eine Mieterhöhung ist auch eingeschränkt bzw. ausgeschlossen, wenn durch die Modernisierung Instandhaltungsmaßnahmen eingespart werden.

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Modernisierung – Wie kann ich Baubeginn verhindern?

Grundsätzlich müssen Vermieter eine Modernisierung 3 Monate vorher schriftlich ankündigen. Dies ist der erste Punkt, den Sie überprüfen sollten, denn wenn keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorliegt, sollten Sie keine Handwerker in Ihre Wohnung lassen. 

Wenn die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben, können Sie den Baubeginn unter Umständen noch verhindern, indem Sie einen Baustopp verfügen – wir unterstützen Sie dabei gern! Wichtig ist dabei, dass Sie schnell handeln. Lassen Sie sich daher von unserem Anwalt für Mietrecht kostenlos beraten. Füllen Sie unser Kontaktformular aus und innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Anliegens von unserem Fachanwalt.

Modernisierung – Welche Rechte habe ich als Mieter?

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, die Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Dies ergibt sich aus § 555d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Mieter keinerlei Rechte bezüglich einer Modernisierung geltend machen kann.

Mietminderung wegen Modernisierung

Während der Modernisierungsmaßnahmen haben Sie das Recht, die Miete zu mindern. Wie hoch die Mietminderung ausfallen darf hängt dabei davon ab, was modernisiert wird. Grundsätzlich gilt: Je größer Ihre Einschränkung ist, desto mehr kann die Miete gemindert werden. Allerdings sollten Sie sich bei der Mietminderung von einer fachkundigen Person beraten lassen, um kein Risiko einzugehen. Mieter neigen oft zu überschießenden Mietminderungen. Außerdem gilt zu berücksichtigen, dass bspw. energetische Modernisierungen eine Mietminderung einschränken.

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Unterbringung in einem Hotel wegen Modernisierung

Ist es dem Mieter während der Modernisierung nicht zumutbar, in der Wohnung zu bleiben, weil diese unbewohnbar ist, so muss der Mieter alternativ untergebracht werden. Das kann bedeuten, dass der Mieter für die Zeit der Unbewohnbarkeit seiner Wohnung in einem Hotel oder in einer Ersatzwohnung untergebracht wird. Die Kosten für die alternative Unterbringung hat der Vermieter zu zahlen. 

Steht bei Ihnen auch eine Modernisierung an? Haben Sie Rechtsfragen hierzu? Dann fragen Sie kostenlos und unverbindlich unseren Anwalt für Mietrecht und Sie bekommen eine Antwort zu Ihrem Anliegen innerhalb von 24 Stunden. Füllen Sie dafür einfach unser Kontaktformular aus.

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