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Mietminderung, Kündigung oder Nebenkostenabrechnung? Unsere auf Mietrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen in 24 Stunden – bundesweit und bequem von Zuhause.

Kündigungsfrist für Mieter
max. Mieterhöhung in 3 Jahren
Frist Widerspruch Nebenkostenabrechnung
Frist Kautionsrückzahlung
Mietstreitigkeiten mit dem Vermieter sind belastend und oft existenzbedrohend. Ob unberechtigte Kündigungen, überhöhte Nebenkostenabrechnungen, verweigerte Kautionsrückzahlung oder Mängel in der Wohnung – als Mieter haben Sie umfangreiche Rechte, die durchgesetzt werden müssen.
Das Mietrecht schützt Mieter durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen. Es regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, Kündigungsschutz, Mietminderungsrechte, Nebenkostenabrechnungen und Kautionsrückzahlungen. Der Gesetzgeber hat Mieter von Wohnraum besonders geschützt, da die Wohnung die Grundlage der Lebensführung bildet.
Rechtliche Konflikte entstehen häufig bei Eigenbedarfskündigungen, Mieterhöhungen, fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen, Mietminderungen wegen Mängeln oder der Verweigerung der Kautionsrückzahlung. Auch Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten sind oft streitanfällig.
Wir unterstützen Sie bei allen mietrechtlichen Streitigkeiten. Unsere erfahrenen, auf Mietrecht spezialisierten Anwälte helfen Ihnen gerne weiter – bundesweit und bequem von Zuhause aus. Damit Sie Ihre Wohnrechte durchsetzen und Ihr Zuhause schützen können.

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Mängel in der Wohnung berechtigen zur Mietminderung, wenn sie die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Schimmel, defekte Heizung, undichte Fenster oder Lärm können Minderungsgründe sein.
Vorgehen: Melden Sie den Mangel unverzüglich schriftlich dem Vermieter (Mängelanzeige). Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (meist 2 Wochen, bei Heizungsausfall im Winter kürzer). Erst nach Fristablauf dürfen Sie die Miete mindern.
Minderungsquote: Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung. Beispiele: Heizungsausfall im Winter 50-100%, Schimmel im Schlafzimmer 20-30%, defekte Klingel 5%. Die Mietminderungstabelle bietet Orientierung. Mindern Sie von der Bruttomiete (Warmmiete).
Wichtig: Zu hohe Minderungen führen zu Zahlungsrückständen und können eine Kündigung rechtfertigen. Lassen Sie die Minderungsquote immer anwaltlich prüfen. Zahlen Sie die geminderte Miete unter Vorbehalt.
Unsere spezialisierten Anwälte ermitteln die korrekte Minderungsquote und setzen Ihre Ansprüche durch. Auch bei Schadensersatzforderungen wegen Mängeln helfen wir.
Viele Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft. Sie müssen nur korrekte Nachzahlungen zahlen. Prüfen Sie die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten – danach ist sie grundsätzlich bindend.
Umlagefähige Kosten: Nur bestimmte Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden: Hausmeister, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Grundsteuer. Nicht umlagefähig sind: Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Bankgebühren.
Häufige Fehler:
Nicht umlagefähige Kosten abgerechnet, falscher Verteilerschlüssel, Abrechnungszeitraum über 12 Monate, fehlende Einzelnachweise, Vorauszahlungen falsch abgezogen, Kosten doppelt abgerechnet.
Widerspruch: Widersprechen Sie schriftlich innerhalb von 12 Monaten und fordern Sie Belegeinsicht. Der Vermieter muss Belege vorlegen. Bei fehlerhafter Abrechnung muss er korrigieren. Zahlen Sie Nachforderungen zunächst unter Vorbehalt.
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung, identifizieren Fehler und setzen Korrekturen durch. Oft können Sie Geld zurückfordern.
Vermieter können nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Gesetzgeber schützt Mieter durch umfangreichen Kündigungsschutz. Die häufigsten Kündigungsgründe sind Eigenbedarf, Vertragsverletzungen oder wirtschaftliche Verwertung.
Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter, seine Familie oder Haushaltsangehörige benötigen die Wohnung selbst. Der Eigenbedarf muss konkret dargelegt werden. Vorgetäuschter Eigenbedarf führt zu Schadensersatzansprüchen. Sie können Härtegründe (Alter, Krankheit, soziale Bindungen) geltend machen.
Widerspruch bei Kündigung:
Widersprechen Sie schriftlich innerhalb von 2 Monaten vor Kündigungsablauf und machen Sie Härtegründe geltend. Der Vermieter muss dann klagen. Bis zum rechtskräftigen Urteil dürfen Sie in der Wohnung bleiben.
Fristlose Kündigung: Nur bei schwerem Verstoß möglich (z.B. Mietschulden über 2 Monate). Sie können die Kündigung oft durch Zahlung innerhalb von 2 Monaten abwenden. Vorherige Abmahnung ist meist erforderlich.
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Kündigungen, erheben Widerspruch und vertreten Sie vor Gericht. Oft können Kündigungen abgewehrt werden.
Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Der Gesetzgeber begrenzt Mieterhöhungen durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie müssen unrechtmäßigen Erhöhungen nicht zustimmen.
Gesetzliche Grenzen:
Modernisierungsumlage: Nach Modernisierung dürfen 8% der Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden (max. 3€/qm in 6 Jahren bei Bestandsmieten). Die Maßnahme muss mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden.
Sonderkündigungsrecht: Wenn die Erhöhung rechtmäßig ist, aber zu hoch, können Sie mit 2 Monaten Frist zum übernächsten Monatsende kündigen.
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Mieterhöhungen, widersprechen unberechtigten Erhöhungen und verhandeln akzeptable Lösungen.
Die Kaution muss nach Mietende zurückgezahlt werden. Viele Vermieter verzögern oder verweigern die Rückzahlung unrechtmäßig. Sie haben Ansprüche auf die vollständige Kaution plus Zinsen.
Zulässige Einbehalte:
Wichtig: Pauschale Einbehalte ohne Nachweis sind unzulässig. Der Vermieter darf eine Prüfungsfrist von 3-6 Monaten nutzen. Danach muss die Kaution inkl. Zinsen vollständig zurückgezahlt werden. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt sein.
Vorgehen: Fordern Sie die Kaution schriftlich zurück. Setzen Sie eine Frist (z.B. 2 Wochen). Bei Verweigerung können Sie klagen. Oft zahlen Vermieter nach anwaltlicher Aufforderung schnell.
Unsere spezialisierten Anwälte setzen Kautionsrückzahlungen durch und holen Ihr Geld zurück. Auch Verzugszinsen können wir geltend machen.
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