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Mietpreisbremse ist unwirksam in München

Zuletzt aktualisiert am 07. August 2017

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Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Ziemlich peinlich. Der bayerischen Staatsregierung ist ein Fehler in der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Mietpreisbremse unterlaufen. Daher hat das Amtsgericht München diese in der Landeshauptstadt für unwirksam erklärt.

Der Fall

Der zuständige Richter hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mieter geklagt hat, weil die Miete mit 20 Euro/Quadratmeter über 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Diese hätte gemäß Mietspiegel 13,78 Euro betragen. Laut des 2015 eingeführten Gesetzes zur Mietpreisbremse dürfen die 10% jedoch nicht überschritten werden. Wenn dies dennoch der Fall ist, kann der Mieter auf eine Reduzierung der Miete klagen und auch für die Vergangenheit die zuviel gezahlte Miete zurückfordern.

bwohl hier ein klarer Fall vorlag, entschied das Amtsgericht München, die Klage abzuweisen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die bayerische Verordnungsbegründung nicht nachvollziehbar und dementsprechend fehlerhaft sei. Daher sei auch die Mietpreisbremse für München unwirksam. Dies habe auch der bayerische Verfassungsgerichtshof im April dieses Jahres bemängelt (Vf. 3-VII-16).

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mieterverein, der den Mieter beraten hat, will Berufung gegen die Entscheidung einlegen und den Fall in die nächste Instanz bringen. Richtig ist, dass die Entscheidung für alle Mieter in München von großer Bedeutung ist. Daher sollte schnell Rechtssicherheit darüber entstehen, ob die Mietpreisbremse in München nun gilt oder nicht. So äußerte sich Beatrix Zurek, die Vorsitzende des Mietervereins München.

Das bayerische Justizministerium arbeitet an einer Nachbesserung der Umsetzung der Mietpreisbremse und will eine neue Mieterschutzverordnung im Juli erlassen.

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