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Mietminderung ohne Lärmprotokoll

Zuletzt aktualisiert am 21. August 2017

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Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Mietminderung ohne Lärmprotokoll? Das Landgericht München hatte einen Klassiker zu entscheiden. Baulärm vom Nachbargrundstück nervte die Mieterin. Daher forderte sie 3.123,04 Euro überzahlte Miete zurück. Ein Lärmprotokoll hatte sie nicht geführt.

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Geht eine Mietminderung ohne Lärmprotokoll? Bekam die Mieterin gute 3.000 Euro zurück?

Ja! Das Landgericht München (Urteil vom  27. 10. 2016, Aktenzeichen 31 S 58/16) gab der Mieterin recht. Eine Mietminderung ohne Lärmprotokoll ist möglich:

Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten. Der Vorlage eines Protokolls bedarf es nicht. […]

Bereits in der Klageschrift hat die Klägerin die Lage, den Inhalt und das Ausmaß des Bauvorhabens, den Baufortgang und die damit verbundenen Arbeiten und Geräusche […] beschrieben und Fotos vorgelegt. Bei einer derart nahe am Haus der Klägerin gelegenen Baustelle liegt das Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen sodann auf der Hand.

Entsprechend durfte die Mieterin innerhalb der Bauphasen sogar bis zu 60 % mindern! Wir finden diese fortschrittliche Entscheidung toll. Aber nicht alle Richter entscheiden so. Daher sollte vorsichtshalber unser Lärmprotokoll genutzt werden. Denn es dient auch der eigenen Gedächtnisstütze. Falls nicht, muss es aber eben auch nicht schaden.

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