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Kennen Sie das? Wenn es von der Decke tropft? Möglicherweise an der Elektroleitung entlang? Aus der Toilette sprudelt es Fäkalien? Die Möbel dreckig, der Teppich zum Wegschmeißen und der Computer futsch? Es dauert nicht lange, dann bildet sich Schimmel…beim Mangel Wasserschaden sind das keine ausgedachten Szenarios!
Der Mangel Wasserschaden - wer haftet?
Regelmäßig der Vermieter. Er hat einen Mietvertrag mit Ihnen. Und damit die Pflicht, Ihnen Räumlichkeit zur Verfügung zu stellen, die vor Wassereintritt geschützt sind. Der Vermieter hat daher auch entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Das gilt insbesondere bei Wohnungen, die bei Hochwasser und Niederschlägen schnell betroffen sein können.
Anderes gilt auch dann nicht, wenn der Nachbar verantwortlich für den Wassereintritt ist. Freche Vermieter reden sich dann gerne heraus. Man solle sich doch an den Nachbarn wegen des Schadensersatzes wenden. Oder an die eigene Hausratversicherung. Und Mietminderung käme sowieso nicht in Betracht…
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Schadensersatz und Mietminderung
Lassen Sie sich bloß nicht veralbern. Es mag sein, dass der Nachbar zusätzlich zum Vermieter für den materiellen Schaden einstehen muss. Aber das ist rechtlich nicht zwingend. Sie können und sollten sich hartnäckig an den Vermieter zum Schadensersatz wenden. Es ist dann dessen Sache, sich den Verlust von dem Nachbarn oder seiner Versicherung (die Sie schließlich in den Betriebskosten zahlen!) zu holen. Sie können dann die zerstörten Gegenstände wie auch die Aufwendungen (Arbeitsstunden für Wasserbeseitigung, Möbelrücken, auch einen notwendigen zeitweiligen Umzug) verlangen.
Auch eine Mietminderung steht Ihnen zu. Schließlich ist so ein Wasserschaden ein Mangel nach § 536 BGB. Die genaue Quote richtet sich nach dem Einzelfall. Sie sollten unseren Service zur genaueren Bestimmung benutzen. Beispielsweise hat das Amtsgericht Köln bei drei durchfeuchteten Raumdecken 20 % der Bruttowarmmiete als angemessen angesehen. Auch für den Lärm von Trocknungsgeräten kann man die Miete mindern.
Der Vermieter reagiert nicht?
Sie haben den Schaden angezeigt und nichts passiert oder Sie werden ständig vertröstet? Natürlich sind Sie dann geneigt, selbst Hand anzulegen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Bei der sogenannten Ersatzvornahme müssen allerdings ein paar Formalien eingehalten werden. Sonst geht es Ihnen wie dem Kläger in diesem Fall und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Auch beliebt: Der Vermieter versucht, Ihnen die Verantwortung in die Schuhe zu schieben. Etwa, weil Sie die Wäsche gewaschen oder getrocknet haben. Oder, weil Sie angeblich einen Abfluss verstopften.
In allen Fällen gilt: Bewahren Sie Ruhe, ärgern Sie sich nicht und lassen Sie sich von uns beraten. So wird eine sorgfältige Mangelbeseitigung, auf die Sie ein Recht haben, gewährleistet und Sie sparen auch bares Geld.
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