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Lärm am Flüchtlingsheim

Zuletzt aktualisiert am 24. August 2017

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Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Das Amtsgericht Wedding hatte kürzlich über eine Mietminderung – Lärm am Flüchtlingsheim – zu entscheiden. Das tägliche Abpumpen der außen befindlichen Toilettencontainer, die ebenfalls außerhalb des Gebäudes stattfindende Essensausgabe, Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, Polizei- und Notarzteinsätze sowie tägliche Mannschaftsspiele der Bewohner waren Grund für eine Mietminderung von 10-15 % für ein gutes Jahr. Nach Ansicht der Kläger.

Bekamen Sie recht? Berechtigt Lärm am Flüchtlingsheim zur Mietminderung?

Ja, jedenfalls zum Teil. Das Amtsgericht Wedding (Urteil vom 13. 03. 2017, 9 C 46/16) gab den Klägern hinsichtlich einer Mietminderung von 8 % in den Monaten Mai bis September Recht. Denn nach der Vernehmung von Zeugen stellte das Gericht fest, dass der Balkon in diesen Monaten nicht genutzt und weitere Fenster nicht ohne Beeinträchtigung geöffnet werden konnten. Lärm am Flüchtlingsheim ist somit ein Mangel, der zur Minderung berechtigt..

Das Gericht argumentierte dabei nicht gegen die Geflüchteten, sondern für die Mieter und zeigt daher lediglich auf, dass es im Land Berlin an einer sachgerechten Unterbringung der Geflüchteten aktuell fehlt.

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