shutterstock 1954687693 01 - Advofleet Rechtsanwalt24

Lärm am Flüchtlingsheim

Zuletzt aktualisiert am 24. August 2017

Picture of Marek Schauer

Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Das Amtsgericht Wedding hatte kürzlich über eine Mietminderung – Lärm am Flüchtlingsheim – zu entscheiden. Das tägliche Abpumpen der außen befindlichen Toilettencontainer, die ebenfalls außerhalb des Gebäudes stattfindende Essensausgabe, Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, Polizei- und Notarzteinsätze sowie tägliche Mannschaftsspiele der Bewohner waren Grund für eine Mietminderung von 10-15 % für ein gutes Jahr. Nach Ansicht der Kläger.

Bekamen Sie recht? Berechtigt Lärm am Flüchtlingsheim zur Mietminderung?

Ja, jedenfalls zum Teil. Das Amtsgericht Wedding (Urteil vom 13. 03. 2017, 9 C 46/16) gab den Klägern hinsichtlich einer Mietminderung von 8 % in den Monaten Mai bis September Recht. Denn nach der Vernehmung von Zeugen stellte das Gericht fest, dass der Balkon in diesen Monaten nicht genutzt und weitere Fenster nicht ohne Beeinträchtigung geöffnet werden konnten. Lärm am Flüchtlingsheim ist somit ein Mangel, der zur Minderung berechtigt..

Das Gericht argumentierte dabei nicht gegen die Geflüchteten, sondern für die Mieter und zeigt daher lediglich auf, dass es im Land Berlin an einer sachgerechten Unterbringung der Geflüchteten aktuell fehlt.

shutterstock 242307109 03 - Advofleet Rechtsanwalt24

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

shutterstock 1819646375 02 1 - Advofleet Rechtsanwalt24
Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Webseite aufgeführten Beiträge, Urteile, Hinweise, Auskünfte und Tipps keine Rechtsberatung darstellen. Alle Inhalte sind zum Zeitpunkt ihrer Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig verfasst worden, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausschließlichkeit. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen insbesondere keine individuelle juristische Beratung – denn jeder Fall ist anders und häufig kommt es auf die Details an. Die vorliegenden Inhalte sind unverbindlich und nicht Gegenstand einer anwaltlichen Beratung. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird.