Heizölgeruch
In einem Einfamilienhaus im Amtsgerichtsbezirk Augsburg gab es Streit. Nämlich um Heizölgeruch. Die Mieter waren seit 1997 in dem Haus und seit 1999 gab es den Geruch. Davon waren das Untergeschoss mit Kinderzimmern und Büro stark beeinträchtigt. Daher rechneten die Mieter im letzten Mietmonat Mai 2001 mit der angehäuften Mietminderung von 20 % auf. Das sah der Vermieter anders. Daher klagte er auf die volle Miete.
Bekam er recht?
Nur sehr geringfügig! Die Klage wurde überwiegend abgewiesen. Denn das Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 12.10.2001, 73 C 2442/01) sprach den Mietern 15 % Mietminderung zu. So ein Geruch stellt einen Mangel dar.
Achtung! Das Amtsgericht ging noch von einer alten Rechtsprechung aus. Diese berechnete die Mietminderung auf die Nettomiete. Das ist jedoch heute überholt. Gemindert wird auf die Bruttowarmmiete. Aber das erklären wir Ihnen natürlich auch im Rahmen unseres Services.
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