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Grundrecht auf unbefristete Arbeitsverträge?

Inhaltsverzeichnis

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) traf am 16. Januar 2018 eine Grundsatzentscheidung. Sie betrifft den Profifußball im Speziellen und die Frage nach der Rechtmäßigkeit von unbefristeten Arbeitsverträgen im Allgemeinen.

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Worum es ging

2014 verklagte der Mainzer Torhüter Heinz Müller seinen Arbeitgeber FSV Mainz 05. Er wendete sich gegen die in der Bundesliga übliche Befristung seines Arbeitsvertrags. Müller hatte 2012 einen Zweijahresvertrag beim FSV Mainz 05 unterschieben, der sich ab 23 Bundesligaeinsätzen um ein Jahr bis Juni 2015 verlängern sollte. Doch dazu kam es nicht. Denn ein halbes Jahr vor Vertragsende verbannte der Trainer den Torwart in die zweite Mannschaft. So musste Heinz Müller entgegen seinem Willen bereits nach zwei Jahren den Verein verlassen.

Nachdem das Arbeitsgericht Mainz Müllers Klage gegen die Befristung stattgab, wies im Februar 2016 das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Klage ab, lies jedoch die Revision zum BAG zu.

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Wie das BAG entschied

Die Revision hatte jedoch keinen Erfolg. Der Präzedenzfall führte zum ersten Grundsatzurteil des BAG zur Rechtmäßigkeit von Befristungen im Profisport. Das Gericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Die Befristung des Arbeitsvertrags sei wirksam. Sie ist nämlich wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt:

Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet. Da der Kläger nur in zehn Bundesligaspielen der Hinrunde der Saison 2013/2014 eingesetzt wurde, sind die Voraussetzungen der Verlängerungsoption und des geltend gemachten Prämienanspruchs für die Spiele der Rückrunde nicht erfüllt.

Zudem ermöglichten Zeitverträge den Profis Vereinswechsel und damit neue Karriere- und auch Verdienstchancen. Bisher hatten die Richter diesen Sonderstatus bei Befristungen nur Theaterleuten oder Schauspielern aus TV-Serien zugebilligt.

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Für die Zukunft

Das Urteil wurde vor allem von den Managern von professionellen Sportvereinen, insbesondere im Fußballsport, aber auch von Verbänden, wie der Deutschen Fußball Liga (DFL), sehr begrüßt:

Diese Entscheidung ist im Sinn und im Interesse des Wettbewerbs, der Clubs, der Fans und auch der Spieler, gerade auch im Hinblick auf andere diesbezügliche Verfahren.

Die Entscheidung des BAG bestätigt die gängige Praxis mit Profispielern immer wieder neue befristete Arbeitsverträge zu schließen. Kein Verein muss seine Sportler bis zur Rente halten und – schlimmer – bezahlen. Dasmit hat Torhüter Heinz Müller etwas erreicht, was er gerade nicht wollte: Rechtssicherheit im umstrittenen Bundesligavertrags- und damit auch Transfersystem.

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