Grillen auf dem Balkon
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Gerade im Sommer fragen sich viele Mieter: Darf ich eigentlich auf dem Balkon grillen?
Das Grillen auf dem Balkon ist nicht immer verboten. Häufig findet sich jedoch ein entsprechendes Verbot im Mietvertrag. In einem solchen Fall muss sich der Mieter an das Verbot halten. Dies bestätigt auch eine Entscheidung des Landgerichts Essen (Az.: 10 S 438/01). Von daher sollte jeder Mieter vor dem Grillen unbedingt noch einmal in den Mietvertrag schauen.
Aber auch ganz unabhängig von einer Regelung im Mietvertrag müssen Nachbarn jederzeit Rücksicht auf einander nehmen. Denn wer seine Nachbarn mit Grill-Qualm belästigt, der verhält sich ordnungswidrig und muss unter Umständen eine Geldbuße zahlen. So entschied das auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 5 Ss (OWi) 149/95).
Ganz generell kann man festhalten, dass Gerichte in Sachen Grillen auf dem Balkon sehr unterschiedlich entscheiden. Doch es gibt eine allgemeine Tendenz das Grillen insgesamt einzudämmen. So ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn das Grillen in den Monaten April bis September lediglich einmal im Monat überhaupt erlaubt (Az.: 6 C 545/96). Noch strenger sieht es das Landgericht Stuttgart. Hier wurde entschieden, dass das Grillen maximal sechs Stunden im Jahr zulässig ist (Az.: 10 T 359/96).
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