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Fahrverbot - Was sind die häufigsten Gründe?

Zuletzt aktualisiert am 25. Juli 2022

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Marek Schauer

Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Wer unter Stress versucht, noch in letzter Sekunde pünktlich zu einem Termin zu erscheinen übersieht in der Hektik nicht selten die Geschwindigkeitsbegrenzung; einige Meter dahinter: der Blitzer. Der Ärger ist groß und das Portemonnaie nicht selten um einiges leichter.  Wer sich nicht an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hält, dem droht eine Strafe nach dem  Straßenverkehrsgesetz. In der Regel geht es um Bußgelder, bei besonders schwerwiegenden Verstößen droht einer Fahrzeugführerin oder einem Fahrzeugführer sogar die Erteilung eines Fahrverbots. 

In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen Ihnen die Erteilung eines Fahrverbotes droht und wie Sie gegebenenfalls dagegen vorgehen können.

Was ist ein Fahrverbot?

Wer ein Fahrverbot erhält, darf für einen gewissen Zeitraum nicht mehr als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen. Ein solches Fahrverbot kann sowohl durch das zuständige Gericht als auch durch die Fahrerlaubnisbehörde verhängt werden. Die Dauer eines Fahrverbotes kann 1 bis 3 Monate betragen.

Gut zu wissen: Auch ein Polizeibeamter kann im Rahmen einer Polizeikontrolle ein Fahrverbot aussprechen, um beispielsweise die Weiterfahrt eines alkoholisierten Fahrzeugführers zu verhindern. Auch der Führerschein kann in diesem Zusammenhang beschlagnahmt werden.

Eine entsprechende gesetzliche Regelung des Fahrverbots lässt sich sowohl in §25 Straßenverkehrsgesetz (kurz: StVG) als auch in §44 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) finden.

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Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis – wo liegt der Unterschied?

Um den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis verstehen zu können, muss zunächst der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein geklärt werden.

Eine Fahrerlaubnis meint die generelle Erlaubnis einer Person, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen. Diese Erlaubnis erlangt eine Person mit dem Bestehen der praktischen sowie der theoretischen Führerscheinprüfung. Der Führerschein hingegen bezeichnet lediglich das Dokument, mit dem diese Fahrerlaubnis nachgewiesen wird.

Wird einer Fahrzeugführerin ein Fahrverbot erteilt, muss diese ihren Führerschein bei der Bußgeldstelle abgeben. Dort wird dieser während ihres Fahrverbotes amtlich verwahrt. Ist das Verbot vorbei, erhält sie ihren Führerschein automatisch zurück und darf nun wieder als Kraftfahrzeugführerin am Straßenverkehr teilnehmen.

Wird einer Fahrzeugführerin allerdings ihre generelle Fahrerlaubnis entzogen (§69 StGB), erhält sie ihre Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder zurück. Denn hierbei handelt es sich nicht lediglich um ein Dokument. Vielmehr muss sie diese erneut beantragen und unter Beweis stellen, dass sie nun (wieder) die Eignung aufweist, ein Kraftfahrzeug – den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechend – zu führen.

Für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis müssen – neben dem Ablauf der Sperrfrist von mindestens 6 Monaten – einige weitere Voraussetzungen vorliegen. Beispielsweise muss der Antragsteller die sogenannte medizinisch – psychologische Untersuchung (kurz: MPU) bestehen. Wurde einer Fahrzeugführerin die Fahrerlaubnis entzogen, weil sie unter Drogeneinfluss gefahren ist, muss diese zusätzlich ihre Drogenfreiheit nachweisen, bevor die Fahrerlaubnis erneut erteilt wird.

Unter gewissen Umständen kann das Gericht auch eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Das ist in §111a Strafprozessordnung geregelt.

Ihnen wurde – Ihrer Meinung nach zu Unrecht – ein Fahrverbot erteilt oder die Fahrerlaubnis entzogen und Sie fragen sich nun, wie Sie dagegen vorgehen können? Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht aus unserem erfahrenen Team beraten. Schildern Sie uns hierfür Ihr Anliegen einfach mithilfe unseres Kontaktformulars. Bereits innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie dann eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem persönlichen Fall.

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Wann kommt es zu einem Fahrverbot?

Wer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung missachtet und dabei ertappt wird – sei es beispielsweise durch eine Polizeikontrolle oder einen Blitzer – erhält neben einem Bußgeldbescheid, möglicherweise auch mindestens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen wird auch ein Fahrverbot erteilt.

Alkohol am Steuer

Die gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze von 0,5 Promille darf beim Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland nicht überschritten werden. Wer sich mit einem höheren Alkoholgehalt im Blut dennoch an das Steuer seines Fahrzeuges setzt, begeht damit zumindest eine Ordnungswidrigkeit – wenn nicht sogar eine Straftat. Ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Strafbarkeit begangen wurde, richtet sich danach, wie hoch der tatsächliche Blutalkohol-Gehalt des Fahrzeugführers ist.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn der Fahrzeugführer einen Blutalkohol-Gehalt von 0,5 Promille oder mehr aufweist. Ihm droht dann ein Fahrverbot von einem Monat oder 3 MonatenDas hängt davon ab, ob sich der betroffene Fahrzeugführer zum ersten oder bereits zum wiederholten Male alkoholisiert an das Steuer setzt. Ein Ersttäter erhält ein Fahrverbot von einem Monat. Ein Wiederholungstäter erhält sogar ein Fahrverbot von 3 Monaten.

Wer sich trotz eines Promillewertes von 1,1 Promille oder mehr an das Steuer seines Fahrzeuges setzt, macht sich – mindestens – der Trunkenheit im Verkehr strafbar.

Nach §316 StGB macht sich strafbar, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht (mehr) in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Dem alkoholisierten Fahrzeugführer droht dann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Gut zu wissen: ist die Tat bereits durch eine andere Vorschrift – konkret §315a oder §315c StGB – mit Strafe bedroht, erhält der Fahrzeugführer die entsprechende Strafe aus einer dieser beiden Vorschriften.

Beide Vorschriften sanktionieren die Gefährdung des Verkehrs. §315a StGB bezieht sich dabei insbesondere auf den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, §315c StGB normiert die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Hat ein alkoholisierter Fahrzeugführer einen der beiden Straftatbestände erfüllt, wird dieser mit einer deutlich höheren Strafe geahndet. Ihm droht dann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, wenn er mit Vorsatz handelt.

Auch bei fahrlässigem Handeln droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe.

Welche Strafe einem alkoholisierten oder anderweitig unter Rauschmitteln stehenden Fahrzeugführer dann im Einzelfall droht, entscheidet das zuständige Gericht.

Neben Freiheitsstrafe oder Geldstrafe wird nicht selten ein Fahrverbot oder gar der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis verhängt. Hierbei spricht man dann von einer sogenannten Nebenstrafe. Eine entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in §44 StGB.

Wie lang ein Fahrverbot bestehen soll, legt das entscheidende Gericht fest. Dabei darf es das Fahrverbot für eine Dauer von einem bis zu 6 Monaten verhängen.

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Bei Rot über die Ampel

Auch das Überfahren einer roten Ampel kann die Erteilung eines Fahrverbotes zur Folge haben. Das richtet sich vor allem danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, als sie überfahren wurde.

Für die Höhe des zu entrichtenden Bußgeldes spielt es auch eine Rolle, ob durch das Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht wurden und/ oder für diese tatsächliche Schäden entstanden sind.

Welche Strafe droht bei einem Rotlichtverstoß?

Welche Strafe bei einem sogenannten Rotlichtverstoß droht, ist in dem aktuellen Bußgeldkatalog geregelt. Grundsätzlich muss also mit einem zu entrichtenden Bußgeld von mindestens 90 Euro gerechnet werden.

Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die überfahrene Ampel weniger als eine Sekunde das rote Licht angezeigt hat.

Dem Fahrzeugführer droht dann ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie die Eintragung eines Punktes in das Verkehrseignungsregister in Flensburg, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Tritt jedoch eine solche Gefährdung – oder gar Schädigung – hinzu, dann droht dem Fahrzeugführer neben einem Bußgeld von 200 Euro sowie 2 Punkte im Verkehrseignungsregister auch ein Fahrverbot für einen Monat.

Zeigt eine Ampel bereits länger als 1 Sekunde rotes Licht an und sie wird dennoch von einem Fahrzeugführer überfahren, spricht man von einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein solcher qualifizierter Rotlichtverstoß hat neben einem Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkte im Verkehrseignungsregister auch ein Fahrverbot von einem Monat zur Folge. Werden durch das Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das zu entrichtende Bußgeld sogar auf 320 Euro an.

Von den Rotlichtverstößen ist der sogenannte Haltelinienverstoß abzugrenzen. Denn im Gegensatz dazu hat derjenige, der einen Haltelinienverstoß begeht, in der Regel lediglich ein sogenanntes Verwarnungsgeld von 10 Euro zu zahlen. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn ein Autofahrer zwar bereits die Haltelinie überquert hat, er mit seinem Fahrzeug aber kurz dahinter zum Stehen kommt.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Dementsprechend droht bei einem Verstoß gegen eine vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung zumindest ein Bußgeld. Aber auch ein Fahrverbot kann die Konsequenz einer schwerwiegenden Geschwindigkeitsüberschreitung sein.

 

Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer Ortschaft?

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts mit mehr als 41 km/h überschritten, droht dem Fahrzeugführer ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61-70 km/h außerhalb der Ortschaft erhält der Fahrzeugführer ein Fahrverbot von 2 Monaten. Wird die Geschwindigkeit mit mehr als 70 km/h überschritten, droht sogar ein Fahrverbot von 3 Monaten. Je höher die Überschreitung der Geschwindigkeit, umso höher wird auch das von dem Fahrzeugführer zu entrichtende Bußgeld.

Gut zu wissen: Auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h bis einschließlich 40 km/h kann unter gewissen Umständen ein Fahrverbot verhängt werden. Das ist dann der Fall, wenn es zwei Mal innerhalb eines Jahres zu einem derartigen Verstoß kommt. Dann wird dem Fahrzeugführer ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt.

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Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer Ortschaft?

Eine Fahrzeugführerin, die innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet, erhält ein Fahrverbot für einen Monat, wenn sie 31 km/h bis einschließlich 50 km/h schneller fährt als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit es ihr erlaubt. Fährt sie innerhalb der Ortschaft 51 km/h bis einschließlich 60 km/h schneller als erlaubt, drohen ihr 2 Monate Fahrverbot. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h und mehr wartet auf eine Fahrzeugführerin 3 Monate Fahrverbot.

Gut zu wissen: überschreitet die Fahrzeugführerin die Höchstgeschwindigkeit „lediglich“ mit 26 km/h bis einschließlich 30 km/h droht ihr beim ersten Mal noch kein Fahrverbot. Kommt es aber innerhalb eines Jahres gleich zwei Mal zu einer derartigen Geschwindigkeitsüberschreitung, wird auch ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

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Missachtung von Verkehrszeichen

Wer Verkehrszeichen missachtet – sei es vorsätzlich oder fahrlässig – verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Mit einem einmaligen Verstoß droht einem Fahrzeugführer jedoch zumeist „lediglich“ ein Bußgeld und/ oder die Eintragung von bis zu drei Punkten in das Flensburger Fahreignungsregister. Ein Fahrverbot muss dabei nicht befürchtet werden.

Problematisch wird es aber vor allem dann, wenn sich die eingetragenen Punkte häufen. Aber ab wie vielen Punkten im Flensburger Fahreignungsregister ist der Führerschein eigentlich weg? Wer 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister vorzuweisen hat, verliert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch generell seine Fahrerlaubnis.

Welcher Verstoß der Straßenverkehrsordnung mit welcher Strafe geahndet wird, erfahren Sie in dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog des Jahres 2022.

Sie haben selbst ein Fahrverbot erhalten und fragen sich nun, ob und wie Sie dagegen vorgehen können? Oder Sie beschäftigt ein anderes rechtliches Problem? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach mithilfe unseres Kontaktformulars. Bereits innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem persönlichen Fall.

Wo muss der Führerschein abgegeben werden?

Wer ein Fahrverbot erteilt bekommt, muss seinen Führerschein abgeben. Dieser wird für die Dauer der Verbotes bei der entsprechenden Bußgeldstelle verwahrt.

Dementsprechend muss der Führerschein auch bei der zuständigen Bußgeldstelle abgeben werden. Alternativ kann der Führerschein auch entsprechend per Post (wichtig: per Einschreiben!) verschickt werden.

Praxistipp: Welche Bußgeldstelle für die Verwahrung Ihres Führerscheins während des Fahrverbots zuständig ist, können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

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Fahrverbot - was jetzt?

Wer ein Bußgeldbescheid ohne oder gar mit Fahrerlaubnis erhält, ist erst einmal wenig erfreut. In den meisten Fällen sind die betroffenen Fahrzeugführer im Alltag auf die Benutzung ihres Fahrzeuges angewiesen. Neben dem nun vermeidbaren, unerfreulich hohen Bußgeld stellt das Fahrverbot die Betroffenen teilweise vor große organisatorische Schwierigkeiten.

So fragen sich nicht selten betroffene Fahrzeugführer, ob es eine Möglichkeit gibt, das Fahrverbot zu umgehen.

 

Kann man rechtlich gegen ein Fahrverbot vorgehen?

Ja, gegen einen Bußgeldbescheid, in dem ein Fahrverbot enthalten ist, kann fristgerecht innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Besonders chancenreich ist ein solcher Einspruch dann, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der betroffene Fahrzeugführer auf die Benutzung seines Fahrzeuges angewiesen ist.

Beispielsweise können Busfahrerinnen oder Berufskraftfahrer durch ein gegen sie verhängtes Fahrverbot ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Dadurch droht ihnen der Verlust ihrer Arbeitsstelle, womit wiederum eine Existenzgefährdung vorliegt.

Wer seinen Einspruch gegen das verhängte Fahrverbot auf einen – seiner Meinung nach – vorliegenden Härtefall stützt, muss dies jedoch auch ausführlich und schlüssig begründen. Fehlt eine entsprechende Begründung mit Unterlagen, die einen solchen Härtefall nachweisen können, sinken die Chancen, dass dem Einspruch stattgegeben wird, enorm.

Ein Härtefall liegt aber nicht vor, wenn ein Fahrzeugführer auf die Benutzung seines Fahrzeuges angewiesen ist, um beispielsweise zu seiner Arbeitsstelle oder zum Supermarkt in der nächstgrößeren Stadt zu gelangen. Denn in solchen Fällen ist es dem Fahrzeugführer zuzumuten, auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen.

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Was passiert, wenn dem Einspruch stattgegeben wird?

Hat eine Fahrzeugführerin gegen einen Bußgeldbescheid mitsamt Fahrverbot fristgerecht Einspruch eingelegt und auch das Vorliegen eines Härtefalls nachgewiesen, wird ihrem Einspruch entsprechend stattgegeben.

Sie wird damit aber nicht einfach von einer Strafe verschont. Vielmehr hat der stattgegebene Einspruch dann zur Folge, dass das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Das heißt konkret, dass die betroffene Fahrzeugführerin dann eine höhere Geldbuße zu entrichten hat.

Sie sind sich sicher, dass in Ihrem persönlichen Fall ein sogenannter Härtefall vorliegt, aber benötigen Hilfe bei Begründung Ihres Einspruchs? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich von unseren Anwälten und Anwältinnen für Verkehrsrecht aus unserem erfahrenen Team beraten. Schildern Sie uns hierfür einfach Ihren Fall mithilfe unseres Kontaktformulars. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie dann eine kostenlose Ersteinschätzung – und das völlig unverbindlich.

Kann man das Fahrverbot verschieben?

Ja, ein Fahrverbot kann „verschoben“ werden, da betroffene Fahrzeugführer von einer sogenannten Schonungsfrist profitieren können. Diese Schonungsfrist beträgt in der Regel 4 Monate. Fahrzeugführern steht es dann offen, ihr Fahrverbot so zu legen – und dann entsprechend den Führerschein abzugeben – sodass eine negative Beeinträchtigung ihres Alltags so gering wie möglich gehalten wird.

So hat eine betroffene Fahrzeugführerin beispielsweise die Möglichkeit, ihr Fahrverbot erst dann „anzutreten“, wenn sie sich zuhause ihr eigenes Homeoffice eingerichtet hat und in dem Zeitraum des Verbotes von zuhause aus arbeiten kann.

Dementsprechend kann eine betroffene Fahrzeugführerin den Beginn ihres Fahrverbotes – zumindest zu einem gewissen Punkt – mitbestimmen. Das Fahrverbot beginnt dementsprechend dann, wenn der Führerschein bei der Bußgeldstelle abgegeben wurde bzw. zu der Bußgeldstelle gesendet wurde.

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Welche Konsequenzen hat das Fahren trotz Fahrverbot?

Für den Zeitraum, in dem die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht das entsprechende Fahrverbot ausgesprochen hat, ist es dem Betroffenen logischerweise nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug zu führen und so am Straßenverkehr teilzunehmen.

Wer sich dem Fahrverbot wissentlich widersetzt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach §21 StVG strafbar. Es kommt dann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe auf den Fahrzeugführer zu.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis? Kontaktieren Sie uns gern mithilfe unseres Kontaktformulars. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falls per E-Mail von uns.

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