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Das Landgericht Berlin entschied über die Räumung einer Wohnung. Denn der Mieter hatte über einen längeren Zeitraum aus diversen Gründen nicht die volle Miete gezahlt. Der Vermieter kündigte. Unter anderem wandte der Mieter ein, zur Mietminderung aufgrund von Fahrstuhllärm durch Bremsgeräusche beeinträchtigt zu sein.
Und wie hat das Landgericht entschieden?
Wir haben es im Beitrag zum Ausfall eines Fahrstuhls angedeutet. Mietminderung bei Geräuschen vom Fahrstuhl ist möglich. Daher gab das Landgericht (Urteil vom 11.11.2010 – 67 S 241/08) 10 % Mietminderung und führte aus:
“Wie der Sachverständige […] nachvollziehbar feststellt, wurden durch den Betrieb des Fahrstuhls die Werte für höchst zulässige Schalldruckpegel […] gemäß DIN 4109 in Höhe von 30 dB (A) überschritten. Die auftretenden moduliert-tonhaltigen Geräusche stellen […] eine nicht zumutbare Lärmbelästigung und damit einen Mangel der Mietsache dar.”
Aber den Rechtsstreit verlor der Mieter am Ende! Denn er hatte zu viel gemindert. Und auch bei der Betriebskostenabrechnung hat er taktisch unklug gehandelt. Daher können wir nur raten, unseren Service zu benutzen.
Wenn Ihnen unsere Experten zusagen, können diese Sie auch bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung beraten. So sparen Sie Geld und leben entspannt in Ihren vier Wänden!
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