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Fahrstuhlausfall

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Bei Facebook haben wir bereits auf einen Artikel in der RP Online zum Thema Fahrstuhlausfall hingewiesen. Die Mieter wehren sich, um einen Mangel zu beseitigen. Gut so! Das Amtsgericht Schöneberg in Berlin musste über eine Mietminderung eines defekten Aufzugs beim Dachgeschoss entscheiden. Der Mieter wollte 20%. Er war schwerbehindert.

Und das Amtsgericht?

Fahrstuhlausfall ist ein Mangel.  Dazu haben wir bereits einen Artikel verfasst. Dementsprechend sah es auch das Amtsgericht Schöneberg (Urteil vom 26.08.2015, Az 104 C 85/15) so. Es sprach jedoch nur 14% zu. Auf die Schwerbehinderung soll es nicht ankommen. Das sehen wir und auch einige Richter anders. Denn es kommt auf die konkrete Behinderung und Vertragsumstände an.

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