Fahrstuhlausfall
Zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2017
Inhaltsverzeichnis
Bei Facebook haben wir bereits auf einen Artikel in der RP Online zum Thema Fahrstuhlausfall hingewiesen. Die Mieter wehren sich, um einen Mangel zu beseitigen. Gut so! Das Amtsgericht Schöneberg in Berlin musste über eine Mietminderung eines defekten Aufzugs beim Dachgeschoss entscheiden. Der Mieter wollte 20 %. Er war schwerbehindert.
Und das Amtsgericht ?
Fahrstuhlausfall ist ein Mangel. Dazu haben wir bereits einen Artikel verfasst. Dementsprechend sah es auch das Amtsgericht Schöneberg (Urteil vom 26.08.2015, Az 104 C 85/15) so. Es sprach jedoch nur 14 % zu. Auf die Schwerbehinderung soll es nicht ankommen. Das sehen wir und auch einige Richter anders. Denn es kommt auf die konkrete Behinderung und Vertragsumstände an.
Sie benötigen rechtliche Unterstützung?
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.