shutterstock 1801947103 02 - Advofleet Rechtsanwalt24

Blendendes Solardach als Mangel

Zuletzt aktualisiert am 13. August 2017

Picture of Marek Schauer
Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

In einem Nachbarschaftsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fühlte sich ein Eigentümer von einer blendenden Photovoltaikanlage eines Nachbarn gestört. Das ist auch für Mieter interessant. Denn im Falle einer positiven Entscheidung könnte ein blendendes Solardach als Mangel qualifiziert werden.

Musste der Eigentümer die Solaranlage dulden?

Nein, so das OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.07. 2017, Aktenzeichen I-9 U 35/17). Denn jedenfalls bei Blendwirkungen von bis zu zwei Stunden am Tag bei ca. 130 Tagen im Jahr ist eine Schwelle erreicht, die nicht mehr hinzunehmen ist. Daher dürfte auch ein blendendes Solardach als Mangel anzusehen sein. Somit wäre ein Mieter im gleichen Fall wegen eines sogenannten Umweltmangels wohl zur Mietminderung berechtigt. Die gesetzgeberische Wertentscheidung zugunsten der Förderung von Photovoltaikanlagen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Ausdruck kommt, ändert daran nichts.

shutterstock 1902136891 01 - Advofleet Rechtsanwalt24

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

shutterstock 1819646375 02 1 - Advofleet Rechtsanwalt24
Bitte beachten Sie, dass die Beiträge, Urteile, Hinweise, Informationen und Tipps auf dieser Webseite keine Rechtsberatung darstellen. Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es kann jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall einzigartig ist und es oft auf spezifische Details ankommt. Diese Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar. Zudem wird keine Gewähr dafür übernommen, dass den hier dargestellten Urteilen und Ansichten im Streitfall gefolgt wird.