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Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung

Zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2018

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Marek Schauer
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit den weiteren Spezialisierungen Strafrecht und Mietrecht berät Marek seit über 15 Jahren mit Erfolg seine bundesweite Mandantschaft.

Inhaltsverzeichnis

Gerade zum Ende des Jahres erreicht viele Versicherte der privaten Krankenversicherungen unerfreuliche Post. Meist handelt es sich um die Benachrichtigung einer Beitragssteigerung. Die Versicherungsprämie wird neu festgesetzt. Teilweise handelt es sich um deutliche Erhöhungen. Die privaten Krankenversicherer rechtfertigen ihre erhöhten Beiträge meist durch “verbesserte Heil- und Therapiemöglichkeiten für schwere Krankheiten infolge des medizinischen Fortschritts”, “steigender Lebenserwartung der Bevölkerung” und “allgemein gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen”. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei einer solchen Beitragserhöhung tun können.

Kündigung
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zur Beitragserhöhung können Sie Ihre Krankenversicherung schriftlich kündigen. In dieser Zeit können (und sollten) Sie sich bei anderen Versicherern nach einem gleichwertigen Versicherungsschutz aber mit einem günstigerem Beitrag umschauen. Doch Vorsicht! Eine Kündigung ist nur sinnvoll und nur ratsam, wenn Sie aufgrund Ihres Alters und Ihrer Gesundheit bei der Konkurrenz überhaupt noch einen vergleichbaren Versicherungsschutz erhalten. Im Fall einer Vorerkrankung oder einem chronischen Leiden ist die Kündigung fast nie empfehlenswert. Denn im Rahmen der Gesundheits- und Risikoanalyse werden Sie bei anderen Versicherern meist schlechter eingestuft als bei Ihrer Ausgangsversicherung.
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Tarifwechsel
Die zweite Möglichkeit ist, dass der Versicherer Sie auf Antrag in einen günstigeren Tarif wechseln lässt. Hier muss der Versicherungsschutz gleichartig sein. Denn als Versicherter haben Sie gegenüber dem Versicherer das Recht, in einen anderen Tarif mit geringerer Prämie zu wechseln, der einen gleichartigen Versicherungsschutz vorsieht. Dies betrifft jedenfalls die gleichen Leistungsbereiche, z.B. ambulante und stationäre Heilbehandlung. Die bisher erworbenen Rechte aus dem alten Tarif sowie Altersrückstellungen sind in den neuen Vertrag zu übertragen. Der private Krankenversicherer muss Sie über die Möglichkeit des Tarifwechsels aufklären. Leider passiert das meist nur unzureichend. Denn der Versicherer kann kaum Interesse daran, seine Kunden über einen Tarifwechsel zu informieren.

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Fazit

Eine Beitragserhöhung ist erst mal ein Schock und oft einfach nur ärgerlich. Sobald sich der Ärger etwas gelegt hat, sollten Sie sich beraten lassen, ob eine Kündigung oder ein Tarifwechsel ratsam ist. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung und zeigen Ihnen Ihre Optionen auf. Verwenden Sie einfach das Formular hier. Ein Anwalt wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

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