Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
Nach EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € pauschale Entschädigung zu — unabhängig vom Ticketpreis. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos in wenigen Minuten und setzen ihn für Sie durch. Sie zahlen nur, wenn die Airline zahlt.
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Wieviel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.
| Flugdistanz | Pauschal-Entschädigung | Ab wann? |
|---|---|---|
| bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris) | 250 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| 1.500 – 3.500 km (nicht-EU) | 400 € | ab 3 Stunden Verspätung |
| ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York) | 600 € | ab 4 Stunden Verspätung |
Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).
So einfach holen Sie Ihre Entschädigung
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Einfach Boarding-Pass oder Buchungsbestätigung fotografieren — wir lesen Airline, Flugnummer, Datum und Strecke automatisch aus. Kein Dokument zur Hand? Manuell eintragen geht auch.
Wir prüfen kostenlos
KI-Vorprüfung anhand EU 261/2004 und EuGH-Rechtsprechung. Sie erfahren in Minuten, ob Anspruch besteht.
Wir setzen durch
Bei Erfolg: Auszahlung an Sie, abzüglich 19,9 % Erfolgshonorar (zzgl. MwSt.) — Festsatz, auch im Klagefall. Bei Misserfolg: Sie zahlen nichts.
Marktvergleich Fluggastrechte
Provision bei erfolgreicher Durchsetzung eines 600-€-Anspruchs — inkl. MwSt. und gerichtlicher Stufe, wo ausgewiesen.
| Anbieter | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| Rechtsanwalt24 / AdvofleetAdvofleet | Außergerichtlich + gerichtlich, anwaltlich | 19,9 % inkl. MwSt., inkl. gerichtlicher Durchsetzung[1] |
| SOS-Flugverspätung (rightmart) | Erfolgshonorar zzgl. MwSt. | 19,95 % zzgl. MwSt. (= 23,74 % effektiv)[2] |
| Flightright Vorbehalt[3]: Weiterbearbeitung nur wenn zumutbar/wirtschaftlich; Anwaltsmandatierung bei Erfolgsaussichten (AGB Ziff. 9.2 / 6.1) | Erfolgshonorar + Gerichtsaufschlag | 20–30 % + 14 % bei Gericht[3] |
| AirHelp Vorbehalt[4]: Rechtliche Schritte nach eigenem Ermessen; Kostenrückbelastung bei Rücktritt nach Klage möglich | Erfolgshonorar + Gerichtsaufschlag | 35 % + 15 % bei Gericht[4] |
- [1] Rechtsanwalt24 / Advofleet: Quelle https://www.rechtsanwalt24.de/fluggastrechte (Stand 2026-07-18)
- [2] SOS-Flugverspätung (rightmart): Quelle https://www.sos-flugverspaetung.de/ (Stand 2026-07-18)
- [3] Flightright: Quelle https://www.flightright.de/ (Stand 2026-07-18) — Vorbehalt: Weiterbearbeitung nur wenn zumutbar/wirtschaftlich; Anwaltsmandatierung bei Erfolgsaussichten (AGB Ziff. 9.2 / 6.1)
- [4] AirHelp: Quelle https://www.airhelp.com/de/ (Stand 2026-07-18) — Vorbehalt: Rechtliche Schritte nach eigenem Ermessen; Kostenrückbelastung bei Rücktritt nach Klage möglich
Vergleichende Werbung nach § 6 UWG: gleiche Leistung, nachprüfbare Angaben. Kostenübernahme-Versprechen von Wettbewerbern sind laut deren AGB in der Regel an eine eigene Erfolgsprognose gebunden.
Kostenklarheit statt Finanzierung unter Vorbehalt
Viele Portale werben mit Kostenübernahme — laut AGB nur bei eigener positiver Erfolgsprognose. Bei uns: ehrliche Prognose, 19,9 % inkl. MwSt. und gerichtlicher Durchsetzung. Bei Unterliegen tragen Sie Gerichtskosten 1:1 — vorab exakt berechnet. Kein Fallenlassen aus Rendite-Kalkül.
1. Ehrliche Prognose
Kostenlose Prüfung mit schriftlicher Erfolgseinschätzung — Sie entscheiden.
2. Außergerichtlicher Festpreis
19,9 % inkl. MwSt. und gerichtlicher Durchsetzung — kein Zuschlag.
3. Gericht mit Kostenrechner
Gesetzliche Gebühren ohne Aufschlag; Gewinn: Gegenseite zahlt.
Was kostet die Klage bei 600 € Anspruch?
Gesetzliche Gebühren ohne Aufschlag — vorab exakt berechnet. Gerichtskosten zahlen Sie 1:1.
Bei Gewinn
0 €
Gegenseite trägt in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Bei Verlust
802 €
Eigene Anwaltskosten 314 € + Gericht 174 € + Gegner-Anwalt 314 €.
- • Gesetzliche Gebühren ohne Aufschlag (§ 49b BRAO) — vorab exakt berechnet.
- • Bei Gewinn trägt in der Regel die Gegenseite die Kosten (prozessualer Kostenerstattungsanspruch).
- • Gerichtskosten zahlen Sie 1:1; wir übernehmen kein Kostenrisiko.
- • Unverbindliche Orientierung — keine Kostenfestsetzung.
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Kein Inkasso-Portal, kein Callcenter: Ihr Fall wird anwaltlich geprüft und von Rechtsanwälten gegenüber der Airline durchgesetzt.
Klage inklusive — ohne Zuschlag
Portale reichen Ihren Fall im Klagefall an Vertragsanwälte weiter und berechnen dafür einen Zuschlag. Bei uns ist die Klage im Festsatz von 19,9 % enthalten.
Schlichtung und Klage aus einer Hand
Anschreiben, Mahnung, Schlichtungsstelle, Klage — alle Eskalationsstufen laufen bei derselben Kanzlei. Kein Weiterreichen, kein Neuanfang.
Direkt zu Ihrem Fall
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Häufig gestellte Fragen
Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Nach EU 261/2004 haben Sie Anspruch bei: Verspätung am Zielflughafen von mindestens 3 Stunden (Sturgeon-Rechtsprechung des EuGH), Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder Nichtbeförderung (Überbuchung). Die Entschädigung beträgt je nach Flugdistanz 250 €, 400 € oder 600 €.
Gilt das auch für Billig-Airlines wie Ryanair oder Easyjet?
Ja. EU 261/2004 gilt für ALLE Airlines, die in der EU starten — unabhängig vom Tarif oder der Airline-Herkunft. Bei Flügen, die in der EU starten und außerhalb der EU landen, gilt sie für jede Airline. Bei Flügen aus Drittstaaten gilt sie nur, wenn die Airline ein EU-Carrier ist (z.B. Lufthansa, KLM).
Was ist ein "außergewöhnlicher Umstand"?
Das ist die häufigste Ausrede der Airlines, um nicht zahlen zu müssen. Tatsächlich gelten als außergewöhnlich nur: extreme Wetterlagen, politische Instabilität, Streiks Dritter (z.B. Fluglotsen), versteckte Fabrikationsfehler. NICHT als außergewöhnlich gelten: technische Defekte (EuGH Wallentin-Hermann), Streiks des eigenen Personals (EuGH Krüsemann), Vogelschlag (zu prüfen). Wir prüfen für Sie kostenlos, ob die Begründung der Airline durchgreift.
Wie lange habe ich Zeit für die Forderung?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Beispiel: Flug am 15.03.2023 → Verjährung am 31.12.2026. Wir empfehlen aber, den Anspruch früh zu melden, weil Airlines bei kürzlichen Vorfällen kooperativer sind.
Was kostet die Beauftragung?
Nichts im Voraus, kein Kostenrisiko. Bei Erfolg behalten wir 19,9 % der Entschädigung zzgl. MwSt. ein — als Festsatz, ohne Zuschläge. Auch wenn wir für Sie klagen müssen, bleibt es bei 19,9 %. Beispiel: Bei 600 € Entschädigung erhalten Sie 457,91 € ausgezahlt. Zahlt die Airline nicht, zahlen Sie nichts. Zum Vergleich: Flightright berechnet 28 % zzgl. MwSt. und im Klagefall zusätzlich einen Anwaltszuschlag — zusammen bis rund 50 % der Entschädigung.
Muss ich die Airline selbst kontaktieren?
Nein. Sobald Sie uns das Online-Formular ausgefüllt zurücksenden, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Airline komplett. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wenn die Airline ablehnt, eskalieren wir für Sie: erst über die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr (für Sie kostenlos, Airlines sind zur Teilnahme verpflichtet), dann per Klage am zuständigen Amtsgericht — alles im Festsatz von 19,9 % enthalten.
Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.
Anwaltlich geprüft nach EU 261/2004 · 19,9 % Festsatz statt bis zu 50 % · Klage inklusive · Sie zahlen nur bei Erfolg.
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