Express-Service · Bis 600 € Entschädigung

Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Sie haben Anspruch auf Entschädigung.

Nach EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € pauschale Entschädigung zu — unabhängig vom Ticketpreis. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos in wenigen Minuten und setzen ihn für Sie durch. Sie zahlen nur, wenn die Airline zahlt.

  • Prüfung in 24 Stunden
  • Nur bei Erfolg
  • Bis 3 Jahre rückwirkend

Jetzt kostenlos prüfen

Boarding-Pass hochladen — wir füllen die Flugdaten automatisch aus. Ergebnis in 24 Stunden.

Name der Fluggesellschaft, z.B. „Lufthansa", „Ryanair", „Eurowings".

Tragen Sie den Flug ein, bei dem die Störung begonnen hat. Bei einer Umsteigeverbindung ergänzen Sie die weiteren Flüge unten im Reiseverlauf.

Datum des Hinflugs laut Buchung. EU 261/2004 verjährt nach 3 Jahren.

Bei einer Umsteigeverbindung ist das der Startflughafen des ersten Fluges, nicht der Umsteigeflughafen.

Bei einer Umsteigeverbindung ist das das endgültige Reiseziel. Maßgeblich ist die Verspätung bei der Ankunft dort.

EU 261/2004 unterscheidet drei Anspruchsfälle.

Wird für die Mandatsvollmacht und die Rückzahlung benötigt.

Wir senden Ihnen das Ergebnis der Prüfung und das fertige Anschreiben hierhin.

Nur für Rückfragen — wir rufen nicht ungefragt an.

Keine Anmeldung nötig. Datenschutz: SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform.

Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz — nicht nach dem Ticketpreis. Das ist europäisches Verbraucherrecht.

FlugdistanzPauschal-Entschädigung
bis 1.500 km (z.B. Berlin – Paris)250 €
1.500 – 3.500 km (innerhalb EU)400 €
1.500 – 3.500 km (nicht-EU)400 €
ab 3.500 km (z.B. Frankfurt – New York)600 €

Quelle: Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004, EuGH-Rechtsprechung (Sturgeon, verb. Rs. C-402/07 und C-432/07).

So einfach holen Sie Ihre Entschädigung

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Boarding-Pass hochladen

Einfach Boarding-Pass oder Buchungsbestätigung fotografieren — wir lesen Airline, Flugnummer, Datum und Strecke automatisch aus. Kein Dokument zur Hand? Manuell eintragen geht auch.

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Wir prüfen kostenlos

KI-Vorprüfung anhand EU 261/2004 und EuGH-Rechtsprechung. Sie erfahren in Minuten, ob Anspruch besteht.

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Wir setzen durch

Bei Erfolg erhalten Sie die Entschädigung abzüglich 19,95 % inkl. USt.. Bei Misserfolg zahlen Sie nichts. Einen Gerichtsweg übernehmen wir nach gesonderter positiver Prüfung ohne Aufschlag.

Marktvergleich Fluggastrechte

Provision bei erfolgreicher Durchsetzung eines 600-€-Anspruchs — inkl. MwSt. und gerichtlicher Stufe, wo ausgewiesen.

AnbieterLeistungPreis
Rechtsanwalt24 / AdvofleetAdvofleetAnwaltlich; Gericht optional nach Erfolgsprüfung19,95 % inkl. USt.[1]
SOS-Flugverspätung (rightmart)

Vorbehalt[2]: Gerichtliche Durchsetzung ohne Aufpreis nur, wenn der Anbieter sie nach eigener Prüfung übernimmt.

Erfolgshonorar zzgl. MwSt.19,95 % zzgl. MwSt. (= 23,74 % effektiv)[2]
Flightright

Vorbehalt[3]: Weiterbearbeitung nur wenn zumutbar/wirtschaftlich; Anwaltsmandatierung bei Erfolgsaussichten (AGB Ziff. 9.2 / 6.1)

Erfolgshonorar + Gerichtsaufschlag20–30 % + 14 % bei Gericht[3]
AirHelp

Vorbehalt[4]: Rechtliche Schritte nach eigenem Ermessen; Kostenrückbelastung bei Rücktritt nach Klage möglich

Erfolgshonorar + Gerichtsaufschlag35 % + 15 % bei Gericht[4]
  1. [1] Rechtsanwalt24 / Advofleet: Quelle https://www.rechtsanwalt24.de/fluggastrechte (Stand 2026-08-15)
  2. [2] SOS-Flugverspätung (rightmart): Quelle https://www.sos-flugverspaetung.de/ (Stand 2026-08-15) — Vorbehalt: Gerichtliche Durchsetzung ohne Aufpreis nur, wenn der Anbieter sie nach eigener Prüfung übernimmt.
  3. [3] Flightright: Quelle https://www.flightright.de/ (Stand 2026-07-18) — Vorbehalt: Weiterbearbeitung nur wenn zumutbar/wirtschaftlich; Anwaltsmandatierung bei Erfolgsaussichten (AGB Ziff. 9.2 / 6.1)
  4. [4] AirHelp: Quelle https://www.airhelp.com/de/ (Stand 2026-07-18) — Vorbehalt: Rechtliche Schritte nach eigenem Ermessen; Kostenrückbelastung bei Rücktritt nach Klage möglich

Vergleichende Werbung nach § 6 UWG: gleiche Leistung, nachprüfbare Angaben. Kostenübernahme-Versprechen von Wettbewerbern sind laut deren AGB in der Regel an eine eigene Erfolgsprognose gebunden.

Der klare Erfolgshonorar-Endpreis

Unser aktueller Endpreis beträgt 19,95 % inkl. USt.. Zahlt die Airline außergerichtlich nicht, prüft die Kanzlei den Gerichtsweg gesondert. Übernehmen wir ihn, entstehen weder Zuschlag noch Kostenrisiko. Damit sind wir günstiger als alle im obigen Vergleich ausgewiesenen Portale.

1. Klare Prognose

Kostenlose automatische Prüfung mit schriftlicher Ersteinschätzung.

2. Fester Endpreis

19,95 % inkl. USt. der erhaltenen Entschädigung — nur im Erfolgsfall.

3. Gericht nach Erfolgsprüfung

Bei Übernahme durch die Kanzlei ohne Aufschlag und ohne Kostenrisiko.

Echte Anwaltskanzlei

Kein Inkasso-Portal, kein Callcenter: Ihr Fall wird anwaltlich geprüft und von Rechtsanwälten gegenüber der Airline durchgesetzt.

Gerichtsweg nach positiver Prüfung

Ein Anspruch auf Klageübernahme besteht nicht. Übernimmt die Kanzlei den Gerichtsweg, bleibt es bei 19,95 % inkl. USt. — ohne Zuschlag und Kostenrisiko.

Schlichtung und Klage aus einer Hand

Anschreiben, Mahnung, Schlichtungsstelle, Klage — alle Eskalationsstufen laufen bei derselben Kanzlei. Kein Weiterreichen, kein Neuanfang.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Nach EU 261/2004 haben Sie Anspruch bei: Verspätung am Zielflughafen von mindestens 3 Stunden (Sturgeon-Rechtsprechung des EuGH), Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung oder Nichtbeförderung (Überbuchung). Die Entschädigung beträgt je nach Flugdistanz 250 €, 400 € oder 600 €.

Gilt das auch für Billig-Airlines wie Ryanair oder Easyjet?

Ja. EU 261/2004 gilt für ALLE Airlines, die in der EU starten — unabhängig vom Tarif oder der Airline-Herkunft. Bei Flügen, die in der EU starten und außerhalb der EU landen, gilt sie für jede Airline. Bei Flügen aus Drittstaaten gilt sie nur, wenn die Airline ein EU-Carrier ist (z.B. Lufthansa, KLM).

Was ist ein "außergewöhnlicher Umstand"?

Das ist die häufigste Ausrede der Airlines, um nicht zahlen zu müssen. Tatsächlich gelten als außergewöhnlich nur: extreme Wetterlagen, politische Instabilität, Streiks Dritter (z.B. Fluglotsen), versteckte Fabrikationsfehler. NICHT als außergewöhnlich gelten: technische Defekte (EuGH Wallentin-Hermann), Streiks des eigenen Personals (EuGH Krüsemann), Vogelschlag (zu prüfen). Wir prüfen für Sie kostenlos, ob die Begründung der Airline durchgreift.

Wie lange habe ich Zeit für die Forderung?

In Deutschland verjähren Ansprüche aus EU 261/2004 nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Beispiel: Flug am 15.03.2023 → Verjährung am 31.12.2026. Wir empfehlen aber, den Anspruch früh zu melden, weil Airlines bei kürzlichen Vorfällen kooperativer sind.

Was kostet die Beauftragung?

Nichts im Voraus. Nur bei Erfolg behalten wir 19,95 % inkl. USt. der tatsächlich erhaltenen Entschädigung ein. Bei 600 € erhalten Sie 480,30 €. Zahlt die Airline außergerichtlich nicht, prüft die Kanzlei die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens gesondert. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht. Übernehmen wir den Gerichtsweg, bleibt es beim selben Erfolgshonorar und Sie tragen kein Kostenrisiko.

Muss ich die Airline selbst kontaktieren?

Nein. Nach Formular und digitaler Vollmacht übernehmen wir die außergerichtliche Korrespondenz mit der Airline. Reagiert sie nicht, mahnen wir und können die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr einschalten. Über einen Gerichtsweg entscheidet die Kanzlei nach gesonderter Prüfung der Erfolgsaussichten; bei Übernahme entstehen weder Honoraraufschlag noch Kostenrisiko.

Holen Sie sich Ihre Entschädigung — risikofrei.

Automatisch geprüft nach EU 261/2004 · 19,95 % inkl. USt. · Gerichtsweg nach Erfolgsprüfung · Sie zahlen nur bei Erfolg.

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