Untervermietung bei Auslandsaufenthalt

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Untervermietung bei Auslandsaufenthalt Inhaltsverzeichnis Faktencheck Wer seine Wohnung aufgrund eines Auslandsaufenthaltes untervermieten möchte, der muss grundsätzlich vorab den Vermieter um Erlaubnis fragen. Wenn sich jedoch Familienmitglieder, Ehepartner, Pflegepersonal oder Austauschschüler mit in der Wohnung aufhalten sollen, ist kein Untermietvertrag nötig. Die Untermiete darf Ihnen nicht versagt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berechtigtes Interesse […]