
Straßensperrung zur Gaststätte
Das Oberlandesgericht Frankfurt musste einen Fall im Gewerbemietrecht entscheiden. Der Betreiber eines per Auto gut zu erreichenden Wirtshauses wollte eine Mietminderung wegen einer Straßensperrung zur Gaststätte.
Ist eine Straßensperrung zur Gaststätte ein Mangel? Um wieviel durfte der Wirt mindern?
In seinem Urteil vom 05.07.2017 (Az.: 2 U 152/16) gab das OLG Frankfurt dem Wirt recht. Denn die gute Erreichbarkeit der Gaststätte mit dem Auto war vertraglich zugesichert. Schließlich konnte der Vermieter wegen dieser Lage eine gute Miete verlangen. Dann führt eine Änderung der Lage durch eine Straßensperrung aber zu einer Beeinträchtigung der Mietsache. Also einem Mangel, welcher nach dem Urteil zu einem Drittel Mietminderung berechtigt.

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