shutterstock 1801947070 03 - Advofleet Rechtsanwalt24

Müllplatzverlegung

Inhaltsverzeichnis

In einem aktuellen Fall hatte sich das Amtsgericht Brandenburg einer Müllplatzverlegung gewidmet. Der Mieter wohnte im Erdgeschoss zum Hof. Und dort gab es bei Vertragsschluss keinen Müllplatz. Das änderte sich. Denn zunächst wurde der Müllplatz in eine Gitterbox in den Hof verlegt. Und zwar ca. 10 m vor die “Nase” des Mieters. Das duldete er noch. Dann reicht es ihm aber. Denn es kam noch ein Holzverschlag für die Papiertonnen hinzu. Der Mieter minderte um 10 %.

Zu Recht?

In diesem Fall nicht. Das Amtsgericht (Urteil vom 13.10.2017 – 31 C 156/16) sah nur eine unerhebliche, rein optische Beeinträchtigung gem. § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daher wies es die Klage des Mieters ab. Das Gericht stellte jedoch an mehreren Stellen klar, dass eine solche Müllplatzverlegung durchaus eine Mietminderung rechtfertigen kann. Etwa, wenn es stinkt. Auch, wenn man nach der Verlegung mehr als 165 m zum neuen Platz laufen muss. Dies war aber hier nicht ersichtlich.

Waage, Gerechtigkeit, Jura, Anwalt

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen mehr Informationen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten? Wir konnten mit unserer Online-Rechtsberatung schon vielen Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen weiterhelfen. Gerne unterstützen wir auch Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung per Mausklick.

shutterstock 1819646375 02 1 - Advofleet Rechtsanwalt24
Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Webseite aufgeführten Beiträge, Urteile, Hinweise, Auskünfte und Tipps keine Rechtsberatung darstellen. Alle Inhalte sind zum Zeitpunkt ihrer Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig verfasst worden, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausschließlichkeit. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen insbesondere keine individuelle juristische Beratung – denn jeder Fall ist anders und häufig kommt es auf die Details an. Die vorliegenden Inhalte sind unverbindlich und nicht Gegenstand einer anwaltlichen Beratung. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird.