
Impfpass fälschen: Mit dieser Strafe müssen Sie rechnen
Seitdem auf der gesamten Welt täglich eine Vielzahl von Menschen gegen COVID-19 geimpft werden, ist der Stellenwert von einem Impfpass enorm angestiegen. Denn das gelbe Papierheftchen dient nicht mehr nur zum Nachweis bestimmter regulärer Impfungen, sondern ermöglicht vielen vollständig geimpften Menschen etwa das Reisen ins Ausland oder das Shoppen im Einzelhandel. Schon längst versuchen Menschen, anhand von frei verfügbaren Vorlagen für Impfpässe im Internet Plagiate zu erstellen, um in den Genuss von diesen Freiheiten zu kommen. Darüber wird in den Nachrichten immer häufiger berichtet und laut Handelsblatt will die Europäische Union länderübergreifend dagegen vorgehen.
In diesem Artikel erfahren Sie, inwiefern Sie sich durch eine solche Fälschung strafbar machen können und welche Strafen in diesem Fall auf Sie zukommen.

Macht man sich durch eine Impfpass-Fälschung strafbar?
Kurze Antwort: Ja. Ein Impfpass dient nämlich als Nachweis über die Durchführung bestimmter Impfungen und stellt im rechtlichen Sinne eine Urkunde dar. Man macht sich wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) strafbar, wenn man
- einen echten Impfpass eigenhändig verfälscht (zum Beispiel einen Stempel oder eine Unterschrift hinzufügt, die nicht von der genannten Stelle stammt)
- sich selbst einen ganz neuen Impfpass mit dem Hinweis auf die COVID-Impfung ausstellt oder ausstellen lässt (etwa auf dem Schwarzmarkt)
- falsche Impfpässe gebraucht (zum Beispiel beim Vorzeigen vor den Einkaufsläden)
Schon der Versuch einer Urkundenfälschungen ist nach dem Strafgesetzbuch grundsätzlich strafbar.
Ihnen wird das Fälschen des Impfpasses vorgeworfen?
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Handeln strafbar ist? Füllen Sie in nur wenigen Minuten unser Kontaktformular aus und erfahren Sie innerhalb von 24 Stunden durch unsere kompetenten Anwälte und Anwältinnen, wie es um ihr rechtliches Schicksal steht. Diese Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Wichtig: Eine Urkundenfälschung liegt nur dann vor, wenn der Aussteller oder die Ausstellerin des Impfeintrags entweder gar nicht existiert oder die den Eintrag selbst nicht vorgenommen hat. Wenn etwa ein Arzt oder eine Ärztin selbst einen Impfeintrag verfälscht, handelt es sich streng genommen nicht um eine Urkundenfälschung, sondern um ein falsches Gesundheitszeugnis (§ 277 StGB).

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.
Impfpass fälschen: Welche Strafen drohen Beschuldigten?
Grundsätzlich gilt: Einfache Urkundenfälschungen werden in Deutschland mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (bis zu 5 Jahren) sanktioniert. Dabei kommt es jedoch immer auf die Umstände an, die die Strafe entweder abmildern oder weiter verschärfen können.
In besonders schweren Fällen können Gerichte sogar Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren verhängen. Ein solcher schwerer Fall der Urkundenfälschung liegt vor, wenn man
- die Fälschung mit mehreren Menschen gemeinsam und in regelmäßigen Abständen begeht (mindestens 3 Personen)
- eine Vielzahl von Fälschungen erstellt, um diese an andere Menschen zu verkaufen und dadurch eine regelmäßige Einnahmequelle zu haben
- mit mehreren Menschen gemeinsam eine Vielzahl von Fälschungen erstellt, um damit regelmäßig Geld zu verdienen
- durch die Fälschungen einen sehr großen finanziellen Schaden verursacht
- durch die Fälschungen den Rechtsverkehr erheblich gefährdet
- als Amtsträger oder Amtsträgerin einen unechten Impfpass herstellt oder einen echten Impfpass verfälscht

Auch in der Politik wird über die aktuelle Situation debattiert. So hat der Bundestag beschlossen (Stand: Mai 2021), die Fälschung von Impfpässen mit einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren zu sanktionieren. Wer die Fälschung nicht selbst durchgeführt hat, aber einen gefälschten Impfpass verwendet, muss laut dem neuen Gesetz mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich zu den jüngsten Vorfällen geäußert und verlangt härtere Strafen für Impfpass-Fälscher/innen.
Was tun, wenn mir das Fälschen von einem Impfpass vorgeworfen wird?
Viele Beschuldigte sind – völlig unabhängig davon, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt werden – zunächst schockiert, wenn sie eine Vorladung von der Polizei erhalten. Sie werden dazu aufgefordert, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Allerdings ist hier äußerste Vorsicht geboten!
Beschuldigte Personen müssen nicht zur polizeilichen Vorladung erscheinen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen oder sich in Bezug auf die Urkundenfälschung zu rechtfertigen. Eine Vorladung ist zunächst nur eine Einladung seitens der Ermittlungsbehörden, als Beschuldigter etwas zur Sache zu sagen. Das ist allerdings in den meisten Fällen gar keine gute Idee. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die polizeiliche Vorladung.
Fakt ist: Während sich viele Beschuldigte völlig hysterisch von dem Vorwurf der Urkundenfälschung „herausreden“ möchten, verschlimmern sie oftmals die Situation und belasten sich selbst. Eine Vorladung bedeutet zunächst nur, dass gegen Sie ermittelt wird. Das Ermittlungsverfahren muss jedoch nicht zu einer Gerichtsverhandlung und somit zu einer Verurteilung führen. Eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren werden eingestellt, weil sich für eine Anklage nicht genug Beweise finden lassen.
Beschuldigte Personen sollten niemals im Alleingang einen „Plan“ ausarbeiten, um den Vorwurf von sich zu weisen. Denn auch Polizeibeamte haben jahrelange Erfahrung mit Kriminalität und verfügen über solide Rechtskenntnisse. Wir beobachten sehr häufig, dass sich beschuldigte Personen aus Unwissenheit selbst belasten – Fehler, die nicht nur sehr teuer werden können, sondern im schlimmsten Fall sogar in eine Freiheitsstrafe münden.
Strafe beim Impfpass fälschen abmildern
Wenn Sie als juristischer Laie versuchen, die Situation auf eigene Faust mit einer unüberlegten Aussage zu „retten“, liefern Sie der Polizei möglicherweise Hinweise oder sogar Beweise, die strafrechtliche Konsequenzen für Sie mit sich bringen können. Deshalb raten wir unserer Mandantschaft, den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden so gut es geht zu vermeiden und schnellstmöglich einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin aufzusuchen. Ein erfahrener Anwalt oder eine erfahrene Anwältin (bestenfalls mit einem Fachanwaltstitel im Strafrecht) kann etwa von der Polizei eine Akteneinsicht einfordern und daraufhin sehr gut einschätzen, welche Strategie in diesem Verfahren am besten funktionieren würde.
Sie benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns unter diesem Link für eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden bequem von Zuhause aus. Verlieren Sie keine Zeit und erhalten Sie eine fachliche Erstberatung von unseren Strafrechtsexpert/innen. Gerne vertreten wir Sie auch vor Gericht oder außergerichtlich bei Ihrem Anliegen.
