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So schützen Sie sich vor Betrug bei Kleinanzeigen

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Das Wichtigste in aller Kürze
  • Auf Kleinanzeigeportalen kommt es immer wieder zu Betrugsfällen, die das Einkaufserlebnis für Nutzer erheblich beeinträchtigen können.
  • Die Betrugsmaschen sind vielfältig, was es für Nutzer oft schwierig macht, betrügerische von echten Angeboten zu unterscheiden.
  • Einige Vorgehensweise haben sich für Betrüger als besonders erfolgreich erwiesen, weshalb Betrugsmaschen wie der Vorkasse-Betrug oder der Dreiecksbetrug immer wieder auftreten.
  • Es ist wichtig, Betrugsversuche sofort zu melden, um die Täter zu stoppen und sie, wenn möglich, zur Rechenschaft zu ziehen.
  • Im Falle eines Betrugs kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um zu klären, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Sicher auf eBay Kleinanzeigen unterwegs

Online-Verkaufsplattformen wie eBay Kleinanzeigen sind heutzutage sehr beliebt. Mit der steigenden Zahl an Nutzern nehmen auch die Betrugsversuche zu. Solche Erfahrungen können nicht nur erhebliche finanzielle Folgen haben, sondern sich auch negativ auf das Vertrauen in die Online-Plattformen auswirken.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich vor Betrügern auf Kleinanzeigen schützen können und was zu tun ist, falls Sie doch einmal Opfer eines Betrugs geworden sind.

Beliebte Betrugsmaschen auf ebay Kleinanzeigen

Auf Verkaufsplattformen wie eBay Kleinanzeigen kommt es immer wieder zu Betrugsfällen. Immer wieder berichten Nutzer von verdächtigen Angeboten, unseriösen Verkäufern oder von eigenen, negativen Erfahrungen. Statt eines erhofften Schnäppchens endet der Kauf oftmals mit finanziellen Verlusten. Viele Täter nutzen dabei Maschen, die sich in der Vergangenheit bereits bewährt haben. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über gängige Betrugsmaschen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer betreffen können.

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Vorkasse-Betrug

Eine der häufigsten Maschen: Der Verkäufer verlangt das Geld bereits im Voraus, versendet die Ware aber nie an den Käufer. Die Ware wird meist zu einem auffällig günstigen Preis angeboten, um Käufer zu einem schnellen Kauf zu bewegen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder per PayPal „Freunde & Familie“ und somit ohne Käuferschutz. Daher sind Rückforderungen in der Regel ausgeschlossen.

Häufig setzen Betrüger auch gefälschte Websites ein, um so ihre wahren Absichten zu verschleiern und das Vertrauen der Opfer zu gewinnen.

Treuhandservice-Betrug

Bei dieser Masche schlägt der Verkäufer vor, den Kauf über einen angeblich sicheren Zahlungsdienst abzuwickeln. Tatsächlich handelt es sich um eine von dem Betrüger eigens erstellte, gefälschte Plattform. Der Käufer überweist das Geld – jedoch nicht an einen echten Dienstleister, sondern direkt an den Täter. Die Ware wird nie geliefert.

Betrug bei vermeintlich „sicherer“ Zahlung

Auch Verkäufer auf Kleinanzeigen können leicht Opfer eines Betrugs werden. Eine häufige Masche: Ein angeblicher Käufer meldet sich auf ein Inserat und schlägt vor, die Bezahlung über die integrierte „Sicher bezahlen“-Funktion abzuwickeln. Kurz darauf erhält der Verkäufer einen Link zu einer gefälschten Website, auf der er angeblich seine Zahlungsdaten eingeben soll, um die Zahlung zu erhalten. In Wirklichkeit autorisiert er damit unbeabsichtigt eine Zahlung – oft ohne Chance auf Rückerstattung.

In einer ähnlichen Variante bittet der vermeintliche Käufer um die E-Mail-Adresse des Verkäufers, behauptet kurz darauf, bereits gezahlt zu haben und sendet dem Verkäufer einen gefälschten Zahlungsbeleg zu. Der Verkäufer verschickt die Ware im guten Glauben – ohne tatsächlich Geld erhalten zu haben.

Dreiecksbetrug

Bei dieser Masche spielt der Betrüger zwei ahnungslose Nutzer gegeneinander aus. Beteiligt sind ein Nutzer, der ein Produkt zum Verkauf anbietet, ein Nutzer, der Interesse an dem Produkt hat und der Täter, der beide täuscht, um sich das Produkt zu verschaffen:

Zunächst kontaktiert er einen Verkäufer und gibt sich als Kaufinteressent für ein angebotenes Produkt aus – die Zahlung soll direkt über PayPal abgewickelt werden. Gleichzeitig inseriert er das Produkt selbst auf der Plattform und bietet es zum Verkauf an. Der ahnungslose Käufer überweist den Kaufbetrag – allerdings nicht an den Betrüger, sondern an den ursprünglichen Verkäufer, dessen Zahlungsdaten er vom Täter erhalten hat. In der Annahme, das Geld stamme von dem vermeintlichen Käufer, versendet der Verkäufer die Ware an dessen Adresse oder übergibt sie ihm persönlich.

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Der echte Käufer wartet vergeblich auf die Lieferung und fordert sein Geld über den PayPal-Käuferschutz zurück, was in der Regel auch problemlos funktioniert, soweit die hierfür erforderliche Zahlungsoption ausgewählt wurde. Der Verkäufer bleibt allerdings auf seinem Schaden sitzen. Der Betrüger ist längst verschwunden und nicht auffindbar, da dieser meist unter mit falschem Namen und einer Scheinadresse aufgetreten ist.

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Rechtliche Einordnung

Wer auf Kleinanzeigen oder ähnlichen Verkaufsplattformen andere Nutzer täuscht – etwa indem er einen ordnungsgemäßen Kauf oder Verkauf vorgibt, tatsächlich aber nie vorhat, das Produkt zu liefern oder dafür zu zahlen – kann sich wegen Betrugs nach § 263 StGB strafbar machen.

Der gesetzliche Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei banden- oder gewerbsmäßigem Betrug, drohen sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.

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Betrug bei Kleinanzeigen- was tun?

Anzeige erstatten

Bestätigt sich ein Betrugsverdacht, sollten Sie den Vorfall umgehend der Polizei melden und Anzeige gegen den Verkäufer erstatten. Dies kann sowohl online als auch direkt bei der örtlichen Polizeidienststelle erfolgen. Hierbei sollten Sie wichtige Beweise wie Nachrichtenverläufe, Zahlungsnachweise und das Verkaufsinserat sichern und der Polizei zur Verfügung stellen.

Nutzer melden

Außerdem sollten Sie auch die Verkaufsplattform eBay Kleinanzeigen über den Betrugsfall informieren. Über die Funktion „Problem melden“ können Sie das Nutzerkonto des Betrügers melden und so dazu beitragen, dass andere Nutzer nicht dieselbe Erfahrung machen müssen.

Zahlung zurückfordern

Sie sollten sich auch mit Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsdienstleister in Verbindung setzen, um so möglicherweise eine Rückzahlung erwirken zu können. Ob eine Rückbuchung möglich ist, hängt von der gewählten Zahlungsart ab. Während bei einer Banküberweisung die Erfolgsaussichten oft gering sind, bietet PayPal mit dem Käuferschutz die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu beantragen – vorausgesetzt, es wurde die richtige Zahlungsoption verwendet. Wenn Sie die Zahlung über „Freunde & Familie“ vorgenommen haben, haben Sie bewusst auf den Käuferschutz verzichtet. In diesem Fall sind die Chancen auf eine Rückerstattung leider eher gering.

Wie Sie sich vor Betrügereien auf Kleinanzeigen schützen können

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gibt es keinen absoluten Schutz – doch wer die Plattform aufmerksam nutzt und einige Dinge beachtet, kann Betrugsversuche frühzeitig erkennen und damit vermeiden, selbst Opfer zu werden. Achten Sie besonders auf die folgenden Punkte:

  • Vorsicht bei Schnäppchen: Wenn der Preis zu gut klingt, um wahr zu sein, sollten Sie vorsichtig sein. Betrüger bieten ihre Produkte oftmals zu niedrigen Preisen an, um potenzielle Käufer schneller zum Kauf zu bewegen.
  • Direkte Kommunikation über die Plattform: Vermeiden Sie eine Kommunikation über ungesicherte Kanäle wie E-Mail oder SMS – nutzen Sie dafür einfach die Plattform.
  • Nur sichere Zahlungsmethoden nutzen: Nutzen Sie ausschließlich Zahlungsoptionen mit Käuferschutz, wie etwa PayPal „Käuferschutz“ – wichtig: nicht Zahlung an „Freunde & Familie“ – oder – noch besser – nutzen Sie die Funktion „Sicher bezahlen“, die direkt in die Plattform integriert ist.
  • Nutzerprofil prüfen: Achten Sie auf Bewertungen, Aktivität und den Zeitpunkt der Kontoerstellung. Neue oder leere Profile können ein Warnsignal sein.
  • Keine Zahlungen über externe Links: Geben Sie niemals Zahlungsdaten auf Seiten außerhalb der Plattform ein. Offizielle Abwicklungen finden ausschließlich über den in eBay Kleinanzeigen integrierten Zahlungsdienst statt.

Doch auch ein ungewöhnlich niedriger Preis oder ein erst kürzlich erstelltes Nutzerprofil muss nicht zwangsläufig auf einen Betrug hindeuten. Manche Verkäufer möchten ihre Artikel tatsächlich schnell und unkompliziert loswerden – zum Beispiel aufgrund eines Umzugs oder einer Haushaltsauflösung.

Trotzdem gilt: Wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt – sei es das Angebot, die Kommunikation oder die Zahlungsabwicklung – verzichten Sie im Zweifel lieber auf den Kauf.

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