
Anspruch auf Kindergartenplatz durchsetzen: In 4 Schritten zum Erfolg

Kindergartenplatz gesucht
Mit dem Ende der Elternzeit stehen viele Familien vor der Herausforderung, einen geeigneten Kindergartenplatz für ihr Kind zu finden. Leider gestaltet sich die Suche oft schwieriger als gedacht, denn in vielen Regionen Deutschlands sind die Betreuungsplätze knapp und die Situation wird nicht besser. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Anspruch auf einen Kindergartenplatz für Ihr Kind durchsetzen können.

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: Die Rechtslage
Kinder haben nach § 24 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser Anspruch variiert je nach Altersgruppe:
Anspruch auf einen Krippenplatz
Die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren erfolgt in sogenannten Kinderkrippen. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben nur dann Anspruch auf einen Krippenplatz, wenn eine elterliche Betreuung aufgrund von Berufstätigkeit oder Ausbildung nicht möglich ist.
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben dann alle Kinder einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Einrichtung, die ihre Entwicklung durch spielerische Lernangebote und gezielte Maßnahmen unterstützen soll.
Anspruch auf einen Kitaplatz
Vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte. In der Kita werden die Kinder durch gezielte Maßnahmen wie Sprachförderung, kreative und musikalische Früherziehung sowie Bewegungsangebote in ihrer Entwicklung unterstützt. Außerdem lernen sie soziale Kompetenzen wie Teilen und Teamarbeit, um sie auf die Schule vorzubereiten.

Wir konnten bisher bundesweit mehr als 50.000 Menschen bei ihren rechtlichen Anliegen helfen.
Bei uns warten Sie nicht auf einen Beratungstermin, sondern erhalten Ihre Einschätzung sofort.
Unsere Kundschaft hat unsere Beratung und unseren Einsatz bewertet – das Ergebnis macht uns stolz.
Kitaplatz-Mangel in Deutschland: Die aktuelle Situation
In der Praxis lässt sich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz jedoch oft nur schwer umsetzen. Da bundesweit deutlich weniger Kitaplätze zur Verfügung stehen als benötigt werden, ist und bleibt die Lage in den Kindergärten in ganz Deutschland angespannt. Statistiken zeigen, dass bundesweit über 400.000 Betreuungsplätze für Kinder fehlen, was vor allem auf den erheblichen Fachkräftemangel zurückzuführen ist. Derzeit fehlen mehr als 125.000 Fachkräfte . Das entspricht im Durchschnitt fast zwei Fachkräften pro Einrichtung. Viele Kita-Plätze könnten theoretisch angeboten werden, bleiben aber unbesetzt, weil Erzieherinnen und Erzieher fehlen.

In 4 Schritten zum Kindergartenplatz
Wenn Sie trotz des bestehenden Rechtsanspruchs Schwierigkeiten haben, einen Betreuungsplatz zu finden, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Schritt 1: Antrag auf Kindergartenplatz
Viele Kitas melden sich nur, wenn ein Platz frei ist. Falls Ihr Kind keinen Platz erhält, sollten Sie nachhaken und sich eine schriftliche Absage geben lassen, denn das kann später bei einer Klage hilfreich sein.
Kindergartenplatz bei der Kita beantragen
Um Ihrem Kind einen Kitaplatz zu sichern, sollten Sie es so früh wie möglich anmelden. Viele Kitas bieten inzwischen auch eine Online-Anmeldung an. Erkundigen Sie sich am besten bei den in Frage kommenden Kindergärten, wie das Anmeldeverfahren genau abläuft. Denken Sie unbedingt daran, nicht nur Ihren Wunschkindergarten, sondern auch andere Einrichtungen in Betracht zu ziehen, um Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz zu erhöhen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn momentan kein Platz frei ist, sondern lassen Sie Ihr Kind auf die Warteliste setzen.
Gerade bei einer späteren Klage auf einen Kitaplatz ist es entscheidend, dass Sie Ihre Bemühungen um einen Betreuungsplatz nachweisen können. Vor Gericht müssen Eltern nachweisen, dass sie sich aktiv um einen Kindergartenplatz bemüht haben. Besonders hilfreich sind schriftliche Absagen der Kitas.
Kindergartenplatz beim Jugendamt beantragen
Wenn Sie trotz eigener Suche keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind gefunden haben, können und sollten Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden. Die Jugendämter sind als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über freie Kitaplätze in der Umgebung zu informieren und Ihrem Kind – falls verfügbar – einen Platz zuzuweisen.
Gibt es im Bezirk des Jugendamtes keine freien Betreuungsplätze, erteilt das Jugendamt einen Ablehnungsbescheid für den beantragten Kindergartenplatz.
Schritt 2: Mit anwaltlicher Unterstützung den Kindergartenplatz-Anspruch durchsetzen
Wenn Sie trotz eigener Suche keinen Kindergartenplatz finden, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Ihren Rechtsanspruch durchzusetzen. Suchen Sie nach einem erfahrenen Anwalt im Kitarecht? Wir helfen Ihnen gerne, einen Kitaplatz für Ihr Kind zu bekommen.
Die erfahrenen Anwälte von Kitaplatzklage.de unterstützen Sie dabei, einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu sichern. Mit ihrer langjährigen Erfahrung haben sie bereits hunderten Eltern zu einem Kitaplatz verholfen.
Schritt 3: Widerspruch einlegen
Gegen die Ablehnung des beantragten Kitaplatz sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Zeit.
Schritt 4: Kindergartenplatz einklagen
Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, können Sie den Anspruch Ihres Kindes auf einen Kindergartenplatz vor Gericht einklagen. Eine erfolgreiche Kitaplatzklage verpflichtet das Jugendamt, Ihnen einen freien Betreuungsplatz zuzuweisen oder – wenn möglich – einen neuen Platz zu schaffen.
Da eine Kitaplatzklage auf dem regulären Klageweg mehrere Jahre dauern kann, wird in der Regel ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt. Eine Entscheidung fällt dann meist innerhalb weniger Wochen.
In einigen Bundesländern ist ein Widerspruchsverfahren nicht notwendig. Um sich gegen die Ablehnung zu wehren, müssen Eltern direkt Klage erheben. Ob ein Widerspruch erforderlich ist, kann Ihnen Ihr Anwalt genau sagen und Sie bei den weiteren Schritten unterstützen.
Alternativ: Schadensersatz einklagen
Führt die Ablehnung des Betreuungsantrags dazu, dass ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben muss, können Sie Schadensersatz für den Verdienstausfall geltend machen. Außerdem können die Kosten für eine Ersatzbetreuung geltend gemacht werden.
